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Wirtschaft: Was die Nutzer zahlen müssen

RADIO UND FERNSEHERRadios und Fernseher sind prinzipiell gebührenpflichtig, auch wenn die Geräte nicht in Betrieb sind. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro.

RADIO UND FERNSEHER

Radios und Fernseher sind prinzipiell gebührenpflichtig, auch wenn die Geräte nicht in Betrieb sind. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro. In der Fernsehgebühr ist der Beitrag für ein Radio bereits enthalten. Wer mehrere Fernseher oder Radios in der Wohnung hat, muss nur einmal zahlen. In Familien und Wohngemeinschaften sind mitunter jedoch mehrfach Gebühren fällig (siehe unten).

COMPUTER UND HANDYS

Auch internetfähige Rechner und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung sind gebührenpflichtig und kosten 5,52 Euro. Sind im Privathaushalt schon andere Geräte angemeldet, fällt die Zusatzgebühr weg. Wer Computer und Handy jedoch als Selbstständiger oder Freiberufler nutzt, zahlt seit Januar zusätzlich – sofern er in dieser Rolle nicht schon ein TV-Gerät oder ein Radio angemeldet hat.

AUTORADIOS UND NAVIGATIONSSYSTEME

Auch Autoradios und Navigationsgeräte mit Empfangsteil oder Internetzugang sind gebührenpflichtig. Wer allerdings schon im Haushalt Geräte angemeldet hat, zahlt nicht extra. Ausnahme: Nicht verheiratete Paare (siehe unten).

PAARE UND FAMILIEN

Verheiratete Paare zahlen nur einmal für die Geräte in Haushalt und Autos – egal, wie viele sie haben. Für Unverheiratete und Lebensgemeinschaften ist die Regel strenger: Zwar zahlt nur einer, und der andere darf bei den gemeinsamen Geräten umsonst mitschauen und hören. Fürs Gerät im eigenen Auto muss der „Mitgucker" aber extra zahlen, für Computer und Handy dagegen nicht. Kinder und Großeltern, die mit im Haushalt leben, müssen ihre Geräte (auch internetfähige Computer und Handys) extra anmelden, wenn sie ein eigenes Einkommen haben, das höher ist als der Sozialhilfe-Regelsatz (276 Euro).

WOHNGEMEINSCHAFTEN

Jeder Mitbewohner muss für Rundfunkgeräte in seinem Zimmer Gebühren zahlen. Hat einer nur ein Autoradio oder Navigationsgerät, so ist dieses als Erstgerät gebührenpflichtig. Fernseher und Radios in Küche, Bad oder Wohnzimmer muss lediglich ein Mitbewohner anmelden und die Gebühren zahlen.

BEFREIUNG

Befreiungen sind aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen bei der GEZ möglich (www.gez.de). Sie kommen aus elf Gründen in Frage, darunter für Empfänger von Sozialhilfe, ALG II, BAföG, Grundsicherung im Alter, Asylbewerberleistungen und bestimmten Pflegeleistungen. Auch Schwer-, Seh- und Hörbehinderte haben gute Chancen. nso

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