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Wirtschaft: Was jetzt noch zu tun ist

Bald beginnen die großen Ferien. Doch vor dem Urlaub müssen noch viele Dinge geregelt werden

Der große Sommer-Countdown läuft. Noch elf Tage bis zum Anpfiff der Fußball-WM, noch 37 Tage, dann beginnen in Berlin und Brandenburg die Sommerferien. Zeit, sich allmählich den Urlaubsvorbereitungen zu widmen. Denn bevor man seinen Koffer packen kann, ist noch eine Menge zu tun.

VERSICHERUNGEN

Wer ins Ausland reist, sollte vorher auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Bei teuren Reisen lohnt sich auch eine Rücktrittskostenversicherung (siehe Kasten) .

REISEKASSE

Wer sich vor der Reise noch eine ec-Karte, eine Kreditkarte oder Reiseschecks besorgen will, sollte langsam in Schwung kommen. Experten empfehlen, verschiedene Zahlungsmittel zu kombinieren.

Bargeld. Grundsätzlich gilt Bargeld immer noch als das wichtigste Zahlungsmittel. Allerdings sollte man nicht mehr als ein Drittel des Reisebudgets bar ins Ausland mitnehmen. Denn Bargeld wird nicht ersetzt, wenn man es verliert oder es gestohlen wird, warnt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. Falls man seine Euros in eine fremde Währung tauschen will, sind die Konditionen im Ausland oft besser als in Deutschland. Ausnahme: „Dollar, Britische Pfund oder Schweizer Franken können in Deutschland oft günstiger getauscht werden", sagt Beller.

Ec-Karte. Mit der ec-Karte ist man in den meisten Ländern gut bedient. Mit dem Maestro-Logo auf der Karte kann man an über 900 000 Automaten in 100 verschiedenen Ländern Geld abheben. Die Preise sind unterschiedlich, allerdings dürfen die europäischen Banken nach einer EU-Verordnung nicht mehr Gebühren erheben, als eine vergleichbare Aktion im Inland kosten würde. Wird die Karte verloren oder gestohlen, muss man sie bei der entsprechenden Bank sperren lassen. Die zentrale Sperrnummer der Kreditwirtschaft lautet 01805/021021.

Kreditkarte. Anders als in Europa kann man in den USA, Kanada, Neuseeland oder Australien meist nicht mit der ec-Karte an der Kasse zahlen. „Dort ist die Kreditkarte das populärere Zahlungsmittel", sagt Beller. Die Kreditkartenbelege sollten bis zum Monatsende aufbewahrt werden und am Ende des Monats mit den tatsächlichen Abzügen verglichen werden. Stimmen sie nicht überein, kann man die Beträge bis vier Wochen nach der Kreditkartenrechnung bei der Kartengesellschaft reklamieren. Man sollte die Kreditkartennummer und die Telefonnummer der Kartengesellschaft notieren und separat aufbewahren. Die Gesellschaft sollte im Falle eines Verlusts oder eines Diebstahls informiert werden.

Reiseschecks. Reiseschecks sind gegen Diebstahl oder Verlust versichert. Der Ersatz ist garantiert, bei manchen Anbietern sogar innerhalb von 24 Stunden. „Reiseschecks sind vor allem Rucksacktouristen zu empfehlen, die sich in Gegenden aufhalten, in denen die technische Infrastruktur nicht so gut ist", empfiehlt Beller. Reiseschecks werden in den großen Währungen wie Dollar, Euro oder Schweizer Franken verkauft. Dabei fallen Kosten in Höhe von ein bis zwei Prozent des Gesamtbetrages an. Die Schecks können bei Banken, Wechselstuben oder Hotels eingetauscht werden, man kann mit ihnen aber auch zuweilen direkt bezahlen. Die Kaufquittung und das Verzeichnis der Seriennummern sollten getrennt von den Reiseschecks aufbewahrt werden. Nur wenn sie vorliegen, werden die Schecks ersetzt.

NACHBARN

Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn darüber, wem Sie den Schlüssel geben können. Blumen gießen, den Briefkasten leeren, lüften – all das funktioniert am besten mit Nachbarschaftshilfe. Wer keinen guten Kontakt zu Nachbarn hat, kann auch einen professionellen Haushüterdienst einschalten (Kosten rund 50 Euro am Tag, Infos: www.haushueter.org, Tel.: 02501/71717).

KÜNDIGUNG

Dass jemand Ihre Post entgegennimmt, ist dann besonders wichtig, wenn Ihr Job auf der Kippe steht. Denn Kündigungen sind leider auch während des Urlaubs zulässig. Das Problem: Man muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, sonst wird die Kündigung wirksam. In Ausnahmefällen kann die Klage allerdings auch nachträglich zugelassen werden –, etwa weil der Arbeitnehmer verreist war. Auch dann ist jedoch Eile geboten.

MÄNGELLISTE

Auch wenn man es nicht hofft, für den Fall der Fälle sollten Sie gewappnet sein. Angenommen Ihr Urlaubsquartier enttäuscht Sie, so können Sie später beim Veranstalter Regress nehmen und Geld zurückverlangen. Allerdings müssen Sie sich zunächst bei der Reiseleitung vor Ort beschweren. Außerdem sollten Sie Beweise sammeln (Fotos, Zeugen). Packen Sie also Ihre Kamera ein. Die brauchen Sie in jedem Fall – und wenn auch nur für schöne Urlaubsfotos.

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