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Wirtschaft: Weniger Kündigungsschutz, teurere Abfindungen

In ihren Wahlprogrammen hatten die Parteien noch weit auseinander gelegen. Während die SPD das Arbeitsrecht im Prinzip unangetastet lassen wollte, hatte die Union den Arbeitgebern weit reichendes Entgegenkommen versprochen.

In ihren Wahlprogrammen hatten die Parteien noch weit auseinander gelegen. Während die SPD das Arbeitsrecht im Prinzip unangetastet lassen wollte, hatte die Union den Arbeitgebern weit reichendes Entgegenkommen versprochen. Geeinigt hat man sich auf einen Kompromiss. Der Kündigungsschutz wird gelockert. Dafür sind die von der Union favorisierten betrieblichen Bündnisse vom Tisch. Auch mit ihrer Idee, dass bei Vertragsschluss eine feste Abfindung vereinbart werden kann und der Mitarbeiter dafür auf den Kündigungsschutz verzichtet, konnte sich die Union nicht durchsetzen.

KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Schon ab 2006 soll der Kündigungsschutz eingeschränkt werden. In den ersten 24 Monaten sollen sich Arbeitnehmer nicht auf das Kündigungsschutzgesetz berufen können. Bisher beträgt die Wartefrist sechs Monate. Allerdings soll die Verschärfung nur neu eingestellte Mitarbeiter betreffen, heißt es im Bundesarbeitsministerium. Außerdem soll die Verlängerung der Wartefrist nicht automatisch gelten, sondern nur eine Option für die Vertragsparteien sein. Ob sie davon Gebrauch machen, dürfte von der Verhandlungsposition des Arbeitnehmers abhängen.

„Für viele Unternehmen sind die geplanten Änderungen ein Nullsummenspiel“, sagt Anja Mengel, Arbeitsrechtsexpertin der Kanzlei Wilmer Hale. Denn im Gegenzug für die Lockerung des Kündigungsschutzes werden die Möglichkeiten der Arbeitgeber, befristete Arbeitsverträge abzuschließen, eingeschränkt. Derzeit können die Unternehmen Arbeitsverträge auch ohne sachlichen Grund zeitlich befristen. Der Vertrag läuft dann nach Ende der Befristung ohne Kündigung aus. Diese Zeitverträge können bis zu drei Mal verlängert werden – und das maximal zwei Jahre lang. Befristungen ohne sachlichen Grund soll es künftig nicht mehr geben.

ABFINDUNG

Vom Kabinett bereits beschlossen: Die teilweise Steuerfreiheit von Abfindungen wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Abfindungen nach Kündigungen sollen künftig genauso besteuert werden wie das normale Arbeitseinkommen. Der bisherige Freibetrag, der für jüngere Arbeitnehmer maximal 7200 Euro beträgt, für ältere Beschäftigte höchstens 11 000 Euro, wird gestrichen. Wegen des Vertrauensschutzes gilt dies aber nicht für Verträge über Abfindungen, die vor dem 1. Januar 2006 geschlossen wurden. Werden die hiermit verbundenen Abfindungen im Laufe des nächsten Jahres ausgezahlt, ist noch das alte Recht anwendbar. Dasselbe gilt nach Meinung des Bundesfinanzministeriums auch dann, wenn die Kündigung noch in diesem Jahr erfolgt, eine Gerichtsentscheidung über die Abfindung aber erst im nächsten Jahr fällt. Voraussetzung: Die Abfindungen müssen bis zum 1. Januar 2007 ausgezahlt sein. Derzeit wird in Berlin im Schnitt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung gezahlt. Diese Summe könnte künftig steigen: „Wenn den Arbeitnehmern wegen der Steuer weniger Geld bleibt, werden die Beschäftigten versuchen, höhere Abfindungen auszuhandeln“, glaubt Anja Mengel. hej

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