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Wirtschaft: Widerspruch lohnt sich

Viele Steuerbescheide sind falsch. Wer Einspruch einlegt, hat gute Chancen, sich durchzusetzen

In diesen Tagen sollten Sie Ihre Post ganz besonders sorgfältig kontrollieren. Der Grund: Hunderttausende Steuerbescheide trudeln derzeit in deutschen Haushalten ein – und viele davon sind falsch. Jeder fünfte Steuerbescheid ist korrekturbedürftig, sagt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Doch wer sich nicht wehrt oder zu spät reagiert, muss mit dem falschen Bescheid leben. Denn wenn Sie nicht innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, können Sie später kaum noch etwas ausrichten. Dann wird der Bescheid bestandskräftig.

Widersprechen lohnt sich. In Berlin wurden im vergangenen Jahr sogar zwei Drittel aller Steuerbescheide nachträglich abgeändert, weil die Steuerbürger Einspruch eingelegt hatten. Allerdings waren keinesfalls immer die Sachbearbeiter Schuld daran, dass die Bescheide korrigiert werden mussten, heißt es bei der Oberfinanzdirektion Berlin. Oft würden auch die Steuerzahler erst im Einspruchsverfahren Belege, Rechnungen und Quittungen nachreichen – oder überhaupt erstmals ihre Steuererklärung abgeben. Wer steuerpflichtig ist, trotz Aufforderung aber seine Erklärung nicht macht, wird vom Finanzamt geschätzt. Legen die Betroffenen Einspruch dagegen ein, gilt auch das als erfolgreicher Einspruch.

Was durchgewunken wird. „Viele Steuerbescheide gehen ungeprüft raus“, sagt der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, „was plausibel ist, wird durchgewunken“. Der Personalmangel in den Ämtern ist nach Meinung des Gewerkschafters der Hauptgrund für den großen Erfolg der Einsprüche. „Wir bräuchten 10 000 Leute mehr“, meint Ondracek. Die 126 000 Finanzbeamten hätten so viel zu tun, dass sie keine Zeit mehr hätten, jeden Bescheid sorgfältig zu prüfen. „Wenn Sie am Tag 30 Fälle schaffen müssen und bis Mittag gerade einmal fünf erledigt haben, werden die restlichen 25 durchgewunken“, weiß Ondracek. Das Problem werde sich im nächsten Jahr noch verschärfen. Ob Rentensteuer oder Kapitalerträge, in vielen Bereichen kommen neue Gesetze, die den Finanzbeamten weitere Aufgaben zuschreiben. Da Steuerbescheide aber tunlichst in maximal zwei bis drei Monaten erledigt sein sollen, „wird dann noch weniger geguckt“, warnt der Steuergewerkschafts-Chef.

Das mag den freuen, der es bei seiner Erklärung mit der Wahrheit nicht ganz so genau nimmt. Für den Steuerehrlichen, der vergessen hat, seine Gewerkschaftsbeiträge anzugeben oder seine Spenden einzutragen, ist die Überlastung der Sachbearbeiter misslich. „Früher haben die Finanzbeamten schon mal bei den Bürgern angerufen und nachgefragt“, sagt Ondracek, das sei heute vorbei.

Einspruch oder Änderungsantrag? Wer seinen Steuerbescheid bekommt, sollte ihn sich daher genau ansehen. Stellen Sie fest, dass das Finanzamt zu Ihren Ungunsten abgewichen ist, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können einen förmlichen Einspruch einlegen (siehe Kasten) oder einen informellen Änderungsantrag stellen. Beide haben Vor- und Nachteile. Beim Einspruch wird der gesamte Vorgang noch einmal geprüft. Das heißt: Der Finanzbeamte kann den Steuerbescheid auch zu Ihren Ungunsten abändern, indem er bestimmte Ausgaben nicht mehr anerkennt. Da der Einspruch den Fall komplett wieder aufrollt, haben Sie aber auch die Gelegenheit, Ihrerseits Belege oder Rechnungen nachzuschieben, die Sie im ersten Durchgang vergessen haben. „So lange über den Einspruch nicht entschieden ist, können Sie alles nachreichen“, berichtet Wolfgang Wawro, Vizepräsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg.

Bei einem punktuellen Änderungsantrag wird dagegen nur über einen speziellen Punkt verhandelt, der Rest des Steuerbescheids bleibt unangetastet. Änderungsanträge können Sie informell stellen, indem Sie den Finanzbeamten anrufen und beispielsweise einen fehlenden Beleg einfach faxen. „In zehn bis 14 Tagen haben Sie erfahrungsgemäß den neuen Bescheid“, sagt Steuerberater Wawro. Allerdings muss man die Sache im Auge behalten, um die Frist nicht zu verpassen. Denn sollte der Sachbearbeiter den Bescheid nicht innerhalb eines Monats korrigieren, müssen Sie sicherheitshalber Einspruch einlegen.

Als Erstes kommt der Schluss. Wenn der Steuerbescheid kommt, sollten Sie als Erstes aufs Ende schauen. Denn das Finanzamt muss Sie darauf hinweisen, wenn es von Ihrer Steuererklärung abweicht. Allerdings geschieht das gelegentlich lapidar: Hinter dem Hinweis „Ihre Schreib- und Rechenfehler haben wir berücksichtigt“ verbirgt sich manchmal auch Gravierenderes, warnt Wawro, etwa die Nicht-Anerkennung der Kosten für ein Arbeitszimmer. Solche Heimlichtuereien können sich für den Steuerzahler aber später auszahlen. Schenkt das Finanzamt Ihnen keinen reinen Wein ein und verpassen Sie die Einspruchsfrist, können Sie nachträglich die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Diese Chance haben Sie auch, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Krankheit keinen Einspruch einlegen konnten. Gewährt Ihnen der Fiskus die Wiedereinsetzung, läuft die Einspruchsfrist von vorn.

Stimmen Ihre Daten? Kontrollieren sollten Sie auch die persönlichen Daten im Steuerbescheid. Ganz wichtig ist die richtige Kontoverbindung, damit mögliche Erstattungen auch bei Ihnen ankommen. Prüfen Sie auch das Datum des Steuerbescheids, denn danach richtet sich die Einspruchsfrist. Anhand der Kopie Ihrer Steuererklärung können Sie jetzt die nächsten Punkte checken: Hat das Finanzamt Einnahmen und Abzugsbeträge wie Werbungskosten (falls kein Einzelnachweis, greift die Arbeitnehmerpauschale von 1044 Euro), außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben richtig angesetzt? Wurden Ihnen zustehende Freibeträge berücksichtigt (Kinderfreibetrag, Sparerfreibetrag)? Sind Ihre Steuervorauszahlungen richtig verrechnet worden?

Falls Sie einen Steuerberater mit Ihrer Steuererklärung beauftragt haben, können Sie sich all die Mühen sparen: Denn dann können Sie Ihrem Berater den Bescheid einfach ins Büro schicken. Die Kontrolle des Bescheids gehört zu den Aufgaben des Experten dazu.

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