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Wirtschaft: Wie Arbeitnehmer Steuern sparen können

Fahrtkosten, Computer, Arbeitszimmer, Ausbildungskosten – was der Fiskus anerkennen muss

Keine Frage: Spaß macht sie nicht. Dennoch dürfte es sich für die meisten Steuerzahler lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Denn stolze 20 Milliarden Euro erstattet der Fiskus jedes Jahr – im Schnitt 850 Euro pro Arbeitnehmer.

Spitzensteuersatz. Wer sich Arbeit ersparen möchte, sollte seine alte Erklärung aus dem Vorjahr zur Hand nehmen. „Steuerlich hat sich nicht viel verändert“, berichtet Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg. Zu den wichtigen Neuerungen, die am 1. Januar 2005 in Kraft getreten sind, gehören das Alterseinkünftegesetz und Veränderungen bei den Steuersätzen. Der Spitzensteuersatz wurde von 45 Prozent auf 42 Prozent gesenkt, der Eingangssteuersatz von 16 auf 15 Prozent. Nach dem Alterseinkünftegesetz können Arbeitnehmer jetzt einen größeren Teil ihrer Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen, dafür müssen mehr Rentner Steuern zahlen als früher. Einzelheiten dazu lesen Sie im zweiten Teil unserer Serie am kommenden Montag.

Werbungskosten. Spartipp Nummer eins für Arbeitnehmer sind und bleiben die Werbungskosten. Das sind alle berufsbezogenen Aufwendungen – Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Fachliteratur, Weiterbildungskosten und Gewerkschaftsbeiträge. Die Werbungskosten werden von den Einkünften abgezogen und senken so die Steuerlast unmittelbar. Beispiel: Wer einen persönlichen Steuersatz von 36 Prozent hat, spart durch jeden Euro, den er an Werbungskosten geltend machen kann, 36 Cent. Für Arbeitnehmer gibt es eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro im Jahr. Doch schon mit ihren Fahrtkosten liegen viele Beschäftigte über diesem Betrag. Das heißt: Dann lohnt es sich, Werbungskosten einzeln nachzuweisen. „Werfen Sie nie etwas weg“, rät daher Steuerberater Wawro. Denn wenn man erst einmal über die Pauschale rutscht, fällt jeder zusätzliche Euro, den man nachweisen kann, ins Gewicht. „Auch Kleinvieh macht Mist“, weiß der Experte.

Fahrtkosten. Für 2005 gelten noch die alten Regelungen: Beim Finanzamt kann man pro Kilometer, den man von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz zurücklegt, 30 Cent veranschlagen. Wer 14 Kilometer von seiner Arbeit entfernt wohnt (einfache Strecke), kann bereits 966 Euro absetzen (230 Arbeitstage) und überschreitet damit locker die Werbungskostenpauschale.

Computer. Wird der Computer ausschließlich beruflich genutzt, können Sie die Anschaffungskosten komplett von der Steuer absetzen. Wer seinen PC beruflich und privat einsetzt und mit 50 Prozent zufrieden ist, muss nur eine Bescheinigung des Arbeitgebers beibringen, dass das Gerät auch beruflich genutzt. wird. Wer mehr als 50 Prozent will, muss mit Hilfe eines „Fahrtenbuchs“ die Nutzung dokumentieren.

Arbeitszimmer. Arbeitszimmer, die sich in der privaten Wohnung befinden, können Sie nur dann geltend machen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung darstellt. Das gilt etwa für Freiberufler, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten. Diese können dann aber die Kosten für das Arbeitszimmer voll steuerlich geltend machen. Wer nicht 100, aber mehr als 50 Prozent seiner beruflichen Tätigkeit von zu Hause aus erledigt, kann maximal 1250 Euro im Jahr absetzen. Alle anderen gehen leer aus. Es sei denn, sie haben an ihrem Arbeitsplatz keinen eigenen Schreibtisch (Lehrer).

Ausbildungskosten. Wer eine Lehre oder ein Studium absolviert, kann dafür bis zu 4000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Damit sind all die Ausgaben gedeckt, die man braucht, um überhaupt einen Beruf zu erlernen. Wesentlich günstiger ist die steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten. Diese sind als Werbungskosten nämlich unbegrenzt abzugsfähig. Voraussetzung: Es geht darum, die Kenntnisse in einem bereits erlernten Beruf zu vertiefen oder sich Zusatzqualifikationen zu erarbeiten.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Neben den Werbungskosten gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Spenden, Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen und Ausgaben für Versicherungen lassen sich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Kosten für Arztbesuche, Arzneimittel-Zuzahlungen, Kuren, Krankentransporte, aber auch für Pflegekräfte lassen sich als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Einzelheiten lesen Sie am kommenden Montag.

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