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Wirtschaft: Wie der Staat den Armen hilft

Wer einen Rechtsstreit nicht selbst bezahlen kann, hat Anspruch auf so genannte Prozesskostenhilfe . Allerdings muss nach Einschätzung des verantwortlichen Gerichts Aussicht auf Erfolg bestehen.

Wer einen Rechtsstreit nicht selbst bezahlen kann, hat Anspruch auf so genannte Prozesskostenhilfe . Allerdings muss nach Einschätzung des verantwortlichen Gerichts Aussicht auf Erfolg bestehen. Zusätzlich muss der Antragsteller die Bedürftigkeit in einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachweisen. Nach Prüfung und Bewilligung werden die Anwaltsgebühren durch den Staat entweder vorfinanziert oder in besonderen Fällen – dem Antragsteller ist auch Ratenzahlung nicht möglich – sogar komplett übernommen. Ansonsten hängen die zu zahlenden Raten von Faktoren wie zum Beispiel dem eigenen Einkommen, anderen finanziellen Verpflichtungen und der familiären Situation ab. Dem Antragsteller können maximal 48 Monatsraten auferlegt werden. Geht das Verfahren verloren, so sind in der Regel die Anwaltsgebühren der gegnerischen Partei zu zahlen. Die Kosten für den eigenen Anwalt und das Gericht übernimmt der Staat.

Außerhalb eines Gerichtsverfahrens kann in Rechtsfragen je nach Bundesland wie in Berlin Beratungshilfe beantragt oder die öffentliche Rechtsauskunft eingeholt werden. Die Kosten dafür trägt der Staat – mit Ausnahme einer Gebühr von bis zu zehn Euro. jzi

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