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Wirtschaft: „Wie viel kann ich jetzt noch hinzuverdienen?“

Die häufigsten Fragen der Leser: Muss ich meine Lebensversicherung verkaufen, umziehen oder die Krankenkasse wechseln

Seit der vergangenen Woche verschicken die Arbeitsagenturen die ersten Bescheide über das neue Arbeitslosengeld II. Kein Wunder, dass die Experten bei unserer Telefonaktion viele Fragen beantworten mussten. Was Bernd Böttcher, Angelika Klahr, Cornelia Miersch und AnneC. Sauer den Lesern geantwortet haben, lesen Sie hier:

Ich habe einen Minijob und verdiene 400 Euro im Monat. Wie viel kann ich davon behalten, wenn ich im nächsten Jahr Arbeitslosengeld II bekomme?

Neben Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung, Werbungskosten sowie einem pauschalen Betrag für private Versicherungen bleiben vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit zusätzliche Freibeträge anrechnungsfrei. Bei einem Bruttolohn bis zu 400 Euro sind es 15 Prozent, 30 Prozent für den Teil des Bruttolohns, der zwischen 400,01 und 900 Euro liegt, und weitere 15 Prozent für den Teil des Bruttolohns bis zu 1500 Euro. Alles, was vom Zusatzverdienst über 1500 Euro hinausgeht, mindert das Arbeitslosengeld II in voller Höhe. In Ihrem Fall bleiben 15 Prozent der 400 Euro anrechnungsfrei, also 60 Euro. Das heißt bei der Berechnung, wie viel Arbeitslosengeld II Sie bekommen, werden nur Einnahmen in Höhe von 340 Euro berücksichtigt.

Ich bin 54 Jahre alt. Darf ich mehr hinzuverdienen als Jüngere?

Nein, die Anrechnung von Einkommen hängt nicht vom Alter ab, sondern richtet sich ausschließlich nach der Einkommenshöhe (siehe oben) . Das Alter spielt jedoch bei der Frage, ob vorhandenes Vermögen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, eine Rolle. Denn während Jüngere nur einen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr haben, gilt für vor dem 1. Januar 1948 Geborene ein Vermögensfreibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr.

Mein geschiedener Mann wohnt in meiner Wohnung. Bekomme ich kein Arbeitslosengeld II, weil er mich unterstützen muss?

Partnereinkommen wird nur dann angerechnet, wenn Sie verheiratet sind, eine eingetragene Lebensgemeinschaft bilden oder mit Ihrem Partner in einer festen, nichtehelichen Beziehung zusammenleben. Reine Wohngemeinschaften fallen nicht darunter, auch dann nicht, wenn Sie früher mit Ihrem Mitbewohner verheiratet waren. Allerdings muss die Wohnung so aufgeteilt sein, dass Sie klar voneinander getrennte Lebensbereiche, also etwa unterschiedliche Schlafzimmer, haben. In diesem Fall wird das Einkommen Ihres Ex nicht auf Ihren Arbeitslosengeld-II-Anspruch angerechnet.

Meine Tochter ist 31 Jahre alt und arbeitslos. Mein Mann und ich sind Rentner. Bekommt meine Tochter kein Arbeitslosengeld II, weil wir ihr finanziell helfen müssen?

Grundsätzlich nein, denn Ihre Tochter bildet mit Ihnen keine Bedarfsgemeinschaft – vor allem dann nicht, wenn sie eine eigene Wohnung hat. Bei Verwandten, die in einem Haushalt zusammenleben, wird dagegen bei entsprechenden Einkommens- oder Vermögensverhältnissen – allerdings widerleglich – vermutet, dass die Verwandten Unterhalt leisten. Sollten Sie Ihre Tochter tatsächlich unterstützen, dann muss die Art und der Umfang der Unterstützungsleistung im Antrag angegeben werden.

Ich habe im Oktober eine Steuerrückzahlung für das Jahr 2003 bekommen. Wird mir das Geld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?

Da Sie die Steuerrückzahlung in diesem Jahr bekommen haben und noch kein Arbeitslosengeld II beziehen, gilt das Geld nicht als Einkommen. Es kann jedoch als Vermögen angerechnet werden, wenn Sie es aufs Konto legen und sparen.

Ich habe eine Lebensversicherung. Wird die angerechnet?

Neben dem allgemeinen Vermögensfreibetrag gibt es für die Altersvorsorge noch einen zweiten, speziellen Altersvorsorgefreibetrag. Dieser liegt ebenfalls bei 200 Euro pro Lebensjahr. Eine Lebensversicherung wird durch diesen Freibetrag vor der Verwertung geschützt, falls ihr Wert im Rahmen des Freibetrags liegt oder Sie bei einem Verkauf der Police einen finanziellen Nachteil von mindestens zehn Prozent hätten. Lebensversicherungen gelten jedoch nur dann als Altersvorsorgeprodukte, wenn ihre Verwertung vor dem 60. Lebensjahr ausgeschlossen ist. Falls Ihre Police diesen Passus nicht enthält, müssen Sie das möglichst schnell nachholen, bevor Sie den ALG II-Antrag abgeben.

Ich habe ein Haus gekauft und wohne auch selbst darin. Warum kann ich die Tilgungsraten für mein Hypothekendarlehen beim Arbeitslosengeld II nicht geltend machen?

Die Tilgung dient dem Vermögensaufbau. Daher deckt das Arbeitslosengeld II nicht die Raten, die zur Tilgung des Kredits dienen. Dagegen können Sie die Kreditzinsen beim Arbeitslosengeld II sehr wohl geltend machen. Schuldzinsen gehören wie Neben- und Heizkosten zu den erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft.

Ich bin Übungsleiter im Turnverein und bekomme eine kleine Aufwandsentschädigung. Wird diese auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?

Nein, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten nicht als Einkommen.

Ich bin allein stehend und bewohne eine Wohnung von 57 Quadratmetern. Muss ich mir etwas Kleineres suchen?

Allein Stehende, die Arbeitslosengeld II bekommen, sollten nicht mehr als 50 Quadratmeter bewohnen. Für die ersten sechs Monate übernehmen die Arbeitsagenturen aber auch Mietkosten für größere Wohnungen. Die Behörde kann Sie jedoch auffordern, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Die Agentur muss dann aber auch die Umzugskosten zahlen.

Ich koche mit Gas, und für Warmwasser habe ich einen Durchlauferhitzer. Zahlt die Arbeitsagentur die Strom- und Gaskosten?

Nein, die Arbeitsagenturen übernehmen nur die Heizkosten. Strom- oder Gaskosten, die fürs Kochen oder warme Wasser anfallen, sind vom Regelsatz des Arbeitslosengeldes II mit abgedeckt.

Kann ich als Empfänger von Arbeitslosengeld II eine Ich-AG gründen und Zuschüsse von der Arbeitsagentur bekommen?

Nein. Mit finanzieller Hilfe der Arbeitsagentur kann man nur dann eine Ich-AG gründen, wenn man Arbeitslosengeld I bekommt. Das gilt auch für den Existenzgründerzuschuss. Bezieher von Arbeitslosengeld II, die sich selbstständig machen wollen, können Einstiegsgeld beantragen. Dieses wird für maximal 24 Monate gewährt – und zwar zusätzlich zum Arbeitslosengeld II.

Bin ich als Arbeitslosengeld II-Empfänger von den Rundfunkgebühren befreit?

Soweit kein Zuschlag zum Arbeitslosengeld II gewährt wird, werden Sie auf Antrag bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt befreit. Bei der Antragstellung müssen Sie Ihren Arbeitslosengeld-II-Bescheid vorlegen.

Ich bin privat krankenversichert. Kann ich das auch bleiben, wenn ich Arbeitslosengeld II bekomme?

Wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert waren, können Sie sich von der AOK befreien lassen und privat versichert bleiben. Die Arbeitsagentur zahlt dann einen Zuschuss für die private Krankenversicherung, jedoch maximal 125 Euro monatlich.

Mein Betrieb baut Stellen ab, und ich weiß schon heute, dass ich im Juli entlassen werde. Das Arbeitslosengeld I wäre aber niedriger als das Arbeitslosengeld II, kann ich daher nicht gleich ALG II beantragen?

Nein, wer arbeitslos wird und die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I – das heutige Arbeitslosengeld – erfüllt, muss Arbeitslosengeld I beantragen. Liegt das unter dem, was Sie beim Arbeitslosengeld II bekämen, haben Sie jedoch einen ergänzenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Unterm Strich haben Sie dann genauso viel, wie bei einem reinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Ich habe bereits eine Ablehnung von der Arbeitsagentur bekommen. Kann ich jetzt schon dagegen Widerspruch einlegen?

Grundsätzlich muss man den Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen, nachdem man den Bescheid bekommen haben. Da das Gesetz über das neue Arbeitslosengeld II aber erst am 1. Januar 2005 in Kraft tritt, wird der Bescheid erst zu diesem Zeitpunkt wirksam. Das heißt Sie können noch bis Ende Januar widersprechen, selbst wenn Sie die Ablehnung bereits heute bekommen haben. Sinnvoller ist es allerdings, schon jetzt Widerspruch einzulegen. Denn dann können die Behörden Ihren Fall in Ruhe prüfen. Eine Entscheidung über Ihren Widerspruch bekommen Sie jedoch erst im Januar zugeschickt. Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie anschließend vor dem Sozialgericht klagen. Das Verfahren ist gebührenfrei.

Fragen und Antworten wurden zusammengestellt von Heike Jahberg.

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