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Wirtschaft: Worüber noch gestritten wird

In der Rentenversicherung sind zahlreiche Gerichtsverfahren anhängig. Das liegt auch daran, dass bei Prozessen vor den Sozialgerichten keine Gerichtsgebühren erhoben werden.

In der Rentenversicherung sind zahlreiche Gerichtsverfahren anhängig. Das liegt auch daran, dass bei Prozessen vor den Sozialgerichten keine Gerichtsgebühren erhoben werden.

DIE WICHTIGSTEN VERFAHREN

Über die Frage, ob die Nullrunde im vergangenen Jahr mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist ein Verfahren vor dem Bundessozialgericht anhängig.

Ob die Rentenanpassung im Jahr 2000 rechtmäßig war (Inflationsausgleich), muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Auch gegen den „Riester-Faktor“ in der Rentenformel (siehe nebenstehenden Bericht) hatte es diverse Klagen gegeben. Im vergangenen Jahr hatten Versicherte, die vor dem Landessozialgericht verloren hatten, versucht, in die Revision vor das Bundessozialgericht zu gehen – jedoch vergeblich. Jetzt sind nur noch einige Prozesse vor den Sozialgerichten anhängig.

Musterprozesse gibt es in der Frage, ob die Rentner zu Recht ihre Pflegeversicherung allein zahlen.

Vor dem Bundessozialgericht anhängig ist ein Verfahren, das sich mit der Zahlung einer Hinterbliebenenrente an Partner einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft befasst.

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