Wirtschaft: ZUSATZVERSICHERUNGEN
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlung nur noch ab einem bestimmten Schweregrad. Seit 2002 gilt ein Abstufungssystem: Die Fehlstellungen werden in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt; die Kasse zahlt bei Kindern erst ab KIG 3, bei Erwachsenen ist eine Kostenübernahme ab KIG 4 möglich, aber selten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlung nur noch ab einem bestimmten Schweregrad. Seit 2002 gilt ein Abstufungssystem: Die Fehlstellungen werden in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt; die Kasse zahlt bei Kindern erst ab KIG 3, bei Erwachsenen ist eine Kostenübernahme ab KIG 4 möglich, aber selten. Was die Kasse nicht zahlt, lässt sich über eine private Zusatzversicherung absichern. In der nebenstehenden Tabelle finden Sie eine Rangliste der besten Policen, die Versicherungsmakler und -experte Hans Waizmann exklusiv für den Tagesspiegel zusammengestellt hat. (hej)
Weitere Informationen: http://www.hanswaizmann.de/
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