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Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte Transsexueller Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht rügt die Partnerschaftsregelung des Transsexuellengesetzes als zu scharf. Das Gesetz verlangt eine Geschlechtsumwandlung, damit Transsexuelle als Gleichgeschlechtliche eine Lebenspartnerschaft eingehen können – sonst steht ihnen als getrenntgeschlechtlichen Paaren nur die Ehe offen.

Bundesverfassungsgericht stärkt

die Rechte Transsexueller

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht rügt die Partnerschaftsregelung des Transsexuellengesetzes als zu scharf. Das Gesetz verlangt eine Geschlechtsumwandlung, damit Transsexuelle als Gleichgeschlechtliche eine Lebenspartnerschaft eingehen können – sonst steht ihnen als getrenntgeschlechtlichen Paaren nur die Ehe offen. Das ist diskriminierend und verfassungswidrig, entschied das Gericht. Ob Menschen transsexuell seien, entscheide nicht allein das biologische Geschlecht. Entgegenstehende Gesetze, darunter auch die Bedingung der Unfruchtbarkeit, sind ab sofort nicht mehr anwendbar. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung unter Wahrung körperlicher Unversehrtheit stellen die Richter damit höher als das Interesse das Staates, dass rechtlich als Männer anerkannte Frauen keine Kinder bekommen können – was weitreichende Folgen für die Rechtsordnung hätte. Sie verwiesen darauf, dass das Verhältnis rechtlich anerkannter Transsexueller zu ihren Kindern unberührt bleibe: Die Betroffenen sind für ihre Kinder Mutter oder Vater, auch wenn sie ihr Geschlecht geändert haben. dpa

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