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Gutachter: Kachelmann ist eigensüchtig, aber nicht krankMannheim - Im Prozess gegen Jörg Kachelmann vertritt der psychiatrische Sachverständige Hartmut Pleines die Auffassung, „Eigensucht und egozentrisches Verhalten“ seien Kachelmann zwar nicht fremd. Deshalb könne aber nicht von einem krankhaften Befund gesprochen werden.

Gutachter: Kachelmann ist

eigensüchtig, aber nicht krank

Mannheim - Im Prozess gegen Jörg Kachelmann vertritt der psychiatrische Sachverständige Hartmut Pleines die Auffassung, „Eigensucht und egozentrisches Verhalten“ seien Kachelmann zwar nicht fremd. Deshalb könne aber nicht von einem krankhaften Befund gesprochen werden. Zweifel an seiner Schuldfähigkeit gebe es nicht. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Vernehmung von Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker als Zeuge. Er habe „Bild“ gezielt Informationen zugespielt, hieß es. Höcker habe der Polizei gesagt, dass er die Zeitung informiert habe. Die Verteidigung Kachelmanns informiere gezielt die Medien. Im Prozess erwecke sie aber den Eindruck, die Staatsanwaltschaft arbeite aktiv mit den Medien zusammen, sagte Staatsanwalt Lars Torben Oltrogge. Am 18. Mai beginnen die Plädoyers im Prozess. dapd

Prozess um Prügelattacke

beginnt mit Geständnis

Münster - In einem sinnlosen Gewaltausbruch nach einer nächtlichen Busfahrt sollen drei Jugendliche einen Fremden im vergangenen November in Münster fast zu Tode geprügelt haben. Zu Beginn des Prozesses gestanden die 16, 17 und 19 Jahre alten Jungen die Prügelattacke am Donnerstag vor dem Landgericht in Münster. Ihnen wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen. dpa

Keine Witwenrente

bei Hochzeit auf Sterbebett

Stuttgart - Wer seinen Partner kurz vor dessen Tod zur finanziellen Absicherung heiratet, hat keinen Anspruch auf Witwenrente. Dieses Urteil (Az.: L 13 R 203/11) teilte das Landessozialgericht am Donnerstag in Stuttgart mit. Geklagt hatte eine Frau, die ihren Lebensgefährten sechs Tage vor dessen Tod heiratete und Witwenrente beantragte. Der Rentenversicherungsträger lehnte die Zahlung ab, weil die Ehe weniger als ein Jahr dauerte und damit eine „Versorgungsehe“ zu vermuten sei. Die Klägerin hatte mit dem Mann fast 30 Jahre zusammengelebt. Erst auf dem Sterbebett entschloss er sich, seine persönlichen Verhältnisse zu regeln. dpa

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