zum Hauptinhalt

Alkohol-Prozess: Staatsanwalt betritt "juristisches Neuland"

Trinken bis zum Umfallen - einem 16-jährigen Berliner wurde eine Wette zum Verhängnis. Aus dem Alkohol-Koma wachte er nicht mehr auf. Obwohl die vermeintlichen Anstifter zum Teil geständig sind, ist keinesfalls sicher, dass sie schuldig gesprochen werden - nicht einmal der Ankläger ist überzeugt.

Im Prozess um den Tod eines 16-jährigen Schülers nach einem Wetttrinken mit einem Gastwirt haben sich zwei der vier Angeklagten heute zum Auftakt geständig gezeigt. "Sie haben sich vom Geschehen tief bewegt und erschüttert gezeigt", sagte Staatsanwalt Reinhard Albers am Rande des Verfahrens vor dem Berliner Landgericht. Er bezeichnete das Wetttrinken als "sittenwidrig und lebensgefährlich".

Die vier Beschuldigten im Alter von 17 bis 21 Jahren sollen dem Gymnasiasten bei einer Wette im Februar 2007 mindestens 45 Tequila eingeschenkt haben. Der 16-Jährige war aufgrund des übermäßigen Alkoholkonsums zunächst ins Koma gefallen und fünf Wochen später gestorben. Bei ihm wurde ein Blutalkoholwert von mehr als vier Promille gemessen.

Wirt haute ab

Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben unterdessen auch Anklage gegen den Wirt der Charlottenburger Kneipe wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Der 26-Jährige sitzt seit Juli 2007 in Untersuchungshaft. Er war zunächst geflohen, als der Schüler bewusstlos zusammengesackt war. Nach Angaben des Staatsanwalts hatten die Angeklagten sofort den Notarzt gerufen und Wiederbelebungsmaßnahmen unternommen, als der Schüler ins Koma fiel.

Bei den Angeklagten handelt es sich um Bekannte des Wirts. Einem 18-Jährigen wird Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Er soll die Trinkmengen des 16-Jährigen auf einer Strichliste festgehalten gaben. Die weiteren Mitangeklagten sind der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Zwei von ihnen sind geständig und belasteten auch den Gastwirt.

"Abschreckende Wirkung des Verfahrens"

Es gebe Anhaltspunkte, dass der Gastwirt die Aussagen der Beschuldigten anfangs beeinflusst habe, um seine "Schanklizenz zu retten", sagt Albers. Das Wirtschaftsamt des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf hatte das Lokal nach dem Vorfall "wegen wiederholter Verstöße" geschlossen.

Der Tod des Jungen sorgte bundesweit für Schlagzeilen und löste eine Debatte über Alkoholmissbrauch unter Minderjährigen aus. Seitdem erfasst die Berliner Polizei auch die Zahl der betrunken aufgegriffenen Jugendlichen und Kinder. Von April bis Ende 2007 waren es 663.

Albers hofft auf eine "abschreckende Wirkung des Verfahrens". Dem 16-Jährigen hätte nach dem Jugendschutzgesetz gar kein Schnaps ausgeschenkt werden dürfen. "Der Lokalbesitzer hatte eine Fürsorgepflicht nach dem Gesetz", sagte der Staatsanwalt.

"Jeder kann sich zu Tode saufen"

Nach Ansicht eines Verteidigers ist fraglich, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Die Rechtsordnung gehe von der Eigenverantwortlichkeit eines jeden aus. "Jeder kann aus dem Fenster springen. Jeder kann sich auch zu Tode saufen", sagt Rechtsanwalt Eckart Fleischmann. Ob eine Beteiligung daran strafbar ist, sei fraglich. Staatsanwalt Albers räumte ein, dass mit dem Prozess "juristisches Neuland" betreten werde.

Für das zweitägige Verfahren war ursprünglich nur ein Gerichtsmediziner als Zeuge geladen. Die Verteidigung will jedoch den Gastwirt vor Gericht hören. Die Mutter des Opfers nimmt an der Verhandlung als Nebenklägerin teil. Der nichtöffentliche Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

Beatrix Boldt[ddp]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false