Panorama: Amalgam-Entfernung nicht auf Kassenkosten
Patienten haben keinen Anspruch darauf, ihre Amalgam-Zahnfüllungen wegen gesundheitlicher Beschwerden auf Kosten der Krankenkassen gegen anderes Füllmaterial austauschen zu lassen. Ein Zusammenhang zwischen Depressionen oder Gelenkschmerzen und dem Quecksilber in den Füllungen sei wissenschaftlich nicht ausreichend bewiesen.
Patienten haben keinen Anspruch darauf, ihre Amalgam-Zahnfüllungen wegen gesundheitlicher Beschwerden auf Kosten der Krankenkassen gegen anderes Füllmaterial austauschen zu lassen. Ein Zusammenhang zwischen Depressionen oder Gelenkschmerzen und dem Quecksilber in den Füllungen sei wissenschaftlich nicht ausreichend bewiesen. Dies stellte das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil am Mittwoch klar (B 1 KR 13/97 R). Damit wurde die Klage eines Mannes abgewiesen, der gesundheitliche Beschwerden auf seine Amalgam-Füllungen zurückgeführt hatte.
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