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Amstetten: Mordanklage gegen Josef Fritzl

Neue Wendung im Inzestfall Amstetten: Josef Fritzl wird wegen Mordes angeklagt. Er soll eines der Babys, die er mit seiner Tochter gezeugt hat, getötet haben. Weitere Anklagepunkte sind Sklaverei und Blutschande.

Josef Fritzl, der Inzest-Täter von Amstetten, muss möglicherweise lebenslang hinter Gitter. Wie die Staatsanwalt im niederösterreichischen St. Pölten am Donnerstag bestätigte, ist die Anklage gegen den heute 73-Jährigen auf Mord ausgeweitet worden. Fritzl muss sich bei seinem Prozess, der vermutlich im nächsten Frühjahr stattfindet, außerdem wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Blutschande vor einem Schwurgericht verantworten.

Die grausamen Verbrechen, die der 73-Jährige weitgehend gestanden hat, waren am 27. April dieses Jahres ans Licht gekommen. Fritzl hatte seine heute 42 Jahre alte Tochter E. 24 Jahre lang in einem Kellerverlies in seinem Haus in Amstetten wie eine Sklavin gehalten und sie dort unzählige Male vergewaltigt. Das Ergebnis dieser Gewalt waren sieben Kinder, von denen eines wenige Tage nach der Geburt starb. Die Staatsanwaltschaft begründet die Mordanklage jetzt mit dem Tod dieses Jungen.

Fritzls soll in eine "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

Nach der Anklageschrift hatte der Inzest-Täter 1996 das neugeborene Kind im Verlies indirekt getötet, indem er es "trotz des Erkennens der lebensbedrohlichen Situation des Säuglings vorsätzlich unterließ, die erforderliche Hilfe durch Dritte zu veranlassen". Fritzl hatte zugegeben, das tote Kind anschließend in einem Holzofen verbrannt zu haben.

Die 27 Seiten umfassende Anklageschrift gegen Fritzl wurde am Donnerstag dem Gericht und der Verteidigung Fritzls übergeben. Darin fordern die Ankläger nach Angaben von Staatsanwalt Gerhard Sedlacek auch die Unterbringung Fritzls in eine "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher". Mit dem Prozess wird jetzt im Frühjahr 2009 gerechnet.

Gutachten: Fritzl weist "seelisch-geistige Abartigkeit auf"

Die Staatsanwaltschaft kommt in der Anklageschrift zu dem Schluss, dass der Täter seine Tochter sowie drei seiner Kinder "durch Einsperren in einem beengten, feuchten Kellerverlies seines Hauses ohne Fenster und somit ohne Tageslicht und direkte Frischluftzufuhr widerrechtlich gefangen" hielt. Die drei anderen Kinder hatte Fritzl nach der Geburt ans Tageslicht gebracht und sie an Kindes statt angenommen.

Fritzl hatte bei seinen Vernehmungen stets betont, dass er sich von Anfang an der Unrechtmäßigkeit seines Tuns bewusst gewesen sei. Ein 130 Seiten starkes psychologisches Gutachten war dazu Mitte Oktober zu dem Schluss gekommen, dass der Inzest-Täter zwar für den gesamten Tatzeitraum als zurechnungsfähig anzusehen sei. Er weise jedoch "eine höhergradige seelisch-geistige Abartigkeit auf". (jg/dpa)

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