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Anklage: Vater des Amokläufers von Winnenden kommt vor Gericht

Das Landgericht Stuttgart hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden zugelassen. Er muss sich aber nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten, sondern lediglich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Mit der Pistole des Vaters hatte der 17 Jahre alte Tim K. am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und bei seiner Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Der Vater hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt.

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Fall mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger ordnete im November 2009 aber an, eine Klage zu erheben. Der Prozess solle wachrütteln, betonte er. Nach der Anklageerhebung verzögerte sich das Verfahren, weil das Landgericht der Staatsanwaltschaft Nachermittlungen in Auftrag gab. Unter anderem mussten Zeugen erneut befragt werden.

Die Ermittler sollten zudem noch klären, ob der Amokläufer den achtstelligen Code für den Waffenschrank seines Vaters kannte. In diesem Fall hätte Tim K. den Amoklauf auch dann verüben können, wenn sein Vater die Waffe eingeschlossen hätte. (dpa)

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