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Panorama: Anwälte: Daschner muss vor Gericht „Folterdrohung des Polizeivize

soll aufgearbeitet werden“

Frankfurt/Berlin (dpa). Der Berliner Anwaltsverein hat vor einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den unter Folterverdacht stehenden Frankfurter VizePolizeipräsidenten Wolfgang Daschner gewarnt. Dieser müsse endlich wegen Aussageerpressung vor Gericht gestellt werden, forderte der Vereinsvorsitzende Ulrich Schellenberg. Daschner hatte am 1. Oktober 2002 einer eigenen Aktennotiz zufolge dem Entführer des Bankierssohn Jakob von Metzler Schmerzen androhen lassen, um das Versteck der Geisel zu erfahren. Schellenberg kritisierte die Staatsanwaltschaft, die nach einem Jahr Ermittlungen immer noch keine Entscheidung über eine Anklage getroffen hat. „Von außen sind keine Gründe erkennbar, die eine solch lange Dauer begründen könnten.“ Die Ermittlungen hätten bereits unmittelbar nach dem internen Bekanntwerden der Aktennotiz Daschners aufgenommen werden müssen. Die als Begründung ins Feld geführten schwierigen Rechtsfragen seien am besten von einem Gericht in öffentlicher Hauptverhandlung zu klären. Möglicherweise solle Daschner aus Opportunitätsgründen nicht zu hart angefasst werden. „Für mich drängt sich der Eindruck auf, dass die vom Gesetz vorgegebene klare Konsequenz nicht gewollt ist“, sagte Schellenberg. „Da spielt sicher die emotionale Aufwallung nach einem der scheußlichsten Verbrechen in der Bundesrepublik eine Rolle.“ Dies alles könne es aber nicht rechtfertigen, dass man Daschners Folterdrohung nicht klar und präzise aufarbeite.

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