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Panorama: Apple bekommt den angebissenen Apfel

Die ehemaligen Beatles verlieren den Prozess um ihr Logo gegen die Online-Musikfirma iTunes

London - Die früheren Beatles und ihre Erben haben ihren Millionenprozess gegen den amerikanischen Computergiganten Apple und dessen Online-Musikfirma iTunes um das Apfel-Logo verloren. Damit kann iTunes weiter das Firmenzeichen eines angebissenen Apfels verwenden. Dagegen hatte das Beatles- Label Apple Corps Ltd. geklagt. Der Richter in London wies die Klage jedoch am Montag zurück. Die US-Firma legte sofort eine Rechnung in Millionenhöhe für die Prozesskosten vor, die jetzt die Ex-Beatles begleichen sollen.

Paul McCartney und Ringo Starr sowie die Erben von John Lennon und George Harrison hatten den PC-Hersteller und Online-Anbieter Apple Computer im März nach einem jahrelang schwelenden Streit verklagt. Sie hatten Schadenersatz dafür verlangt, dass iTunes das aus Sicht der Kläger geschützte Apfel-Logo verwendet. Der Vertreter der Ex-Beatles, Geoffrey Vos, machte geltend, dass iTunes unter dem Apfel-Logo weltweit 3,7 Millionen Songs verfügbar gemacht und damit Milliarden von Dollar verdient habe. Hintergrund waren die Bemühungen der Ex- Beatles, Namen und Firmenzeichen ihrer 1968 geschaffenen Platten- und Musikvermarktungsfirma Apple Corps Ltd. zu schützen, bei der unter anderem einige der bekanntesten Beatles-Aufnahmen erschienen sind.

Der fast seit Gründung der US-Computerfirma schwelende Streit war vor Jahren zunächst mit einem Kompromiss beigelegt worden. Nach Darstellung der Beatles-Anwälte übernahm Apple 1991 mit einem Abkommen die Verpflichtung, das Apfel-Logo seiner PCs und Laptops – es sieht dem Beatles-Apfel nur entfernt ähnlich – nicht für Aktivitäten im Musikgeschäft einzusetzen. Das habe sich jedoch mit dem Siegeszug des MP3-Players iPod geändert, argumentieren die Kläger. Denn damit setzt Apple das Logo eines stilisierten angebissenen Apfels bei seinem Musikdownloaddienst iTunes ein. Experten waren allerdings stets uneins, inwieweit dadurch den Geschäften der Beatles-Nachfolger unter dem Logo eines natürlich dargestellten frischen grünen Apfels der Sorte Granny Smith Schaden entstehen könnte.

Nach britischen Medienberichten war der Richter Martin Mann möglicherweise von Anfang an nicht der Auffassung, dass die Klage der Ex-Beatles gerechtfertigt sei. Er habe eingeräumt, einen iPod zu besitzen.

Apple Computer hält mit dem iTunes Music Store weltweit rund 80 Prozent des legalen Online-Musikmarktes. In Deutschland liefern sich der Musicload von T-Online und der iTunes Music Store ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Marktführerschaft. dpa

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