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Panorama: Auslandspresse gestoppt

England verbietet Berichte über ein Charles-Gerücht

Siebentausend Kopien von „Le Monde", die für Großbritannien bestimmt waren, mussten eingestampft werden. Die „Financial Times", welche den Vertrieb der französischen Zeitung im Königreich organisiert, fürchtete hohe Geldbußen, falls die Ausgabe mit den Gerüchten um Charles angebliche homosexuelle Beziehung zu seinem Leibdiener hier verbreitet wird. Englischen Zeitungen wurde dies durch eine einstweilige Verfügung verboten, die der Diener vor Gericht erreicht hatte um zu verhindern, dass die Geschichte gebracht wird, wegen der seit Tagen erneut von einer Krise der Monarchie („Charlesgate“) die Rede ist. Auch deutsche, belgische, niederländische, italienische und türkische Zeitungen mit dem gleichen Thema fehlten letztes Wochenende bei den Londoner Zeitungshändlern, weil diese das Risiko nicht eingehen wollten.

England gilt eigentlich als Hort der Pressefreiheit. Doch gegen die in ihrer Skrupellosigkeit kaum übertroffenen englischen Medien gibt es nur den Schutz der Gerichte. Die Selbstkontrolle der Presse ist ohne Bedeutung. So rufen immer mehr Briten die Gerichte an, wenn sie fürchten, dass ihnen die Presse mit Gerüchten nachstellt. Grundlage dafür ist das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre, die in England ein ebenso hohes Rechtsgut ist wie die Pressefreiheit. Bei der Abwägung legen die Gerichte jedoch strenge Maßstäbe an. So blitzte Bundeskanzler Schröder in London mit einer einstweiligen Verfügung ab, mit der er unterbinden wollte, dass ein britisches Massenblatt deutsche Gerüchte um seine Ehekrise wiederkäuen.

Freilich lähmt der Sand des Internets die Mühlen der englischen Justiz. Ungeachtet der Presseeinschränkungen wurde das Gerücht sofort in Windeseile über das Internet verbreitet. Und wer es in England auf Zeitungspapier lesen wollte, brauchte eigentlich nur über die schottische Grenze zu gehen. Schottland hat eine eigene Gesetzgebung und die dortigen Zeitungen sind nicht an englische Gerichtsbeschlüsse gebunden.

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