zum Hauptinhalt

Bad Reichenhall: Ruf nach Konsequenzen wird lauter

Nach dem Halleneinsturz in Bad Reichenhall hat Bundesbauminister Tiefensee einen Bau-TÜV angeregt. Bisher liegt die Verantwortung für die Sicherheit eines Gebäudes alleinig beim Betreiber.

München - Nach dem Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall wird der Ruf nach allgemeinen Konsequenzen lauter. Die Bauminister der Länder wollen sich voraussichtlich bei einer Konferenz Anfang Februar mit der Frage beschäftigen. «Die Sicherheit von Gebäuden und damit das Wohl der Menschen haben für uns hohe Priorität», sagte die Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU), der «Neuen Presse» in Hannover. «Wir warten die Ursachenforschung des tragischen Unglücks von Bad Reichenhall ab und prüfen, ob dann Handlungsbedarf besteht.»

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte die Länder zuvor aufgefordert, einen möglichen «Bau-TÜV» zu prüfen. Das tragische Unglück habe allen die Bedeutung einer ausreichenden Standsicherheit von Gebäuden vor Augen geführt. Auch andere Politiker sowie Experten sprachen sich für regelmäßige Kontrollen öffentlich genutzter Gebäude aus. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Christian Ude (SPD), sagte am Mittwoch im Bayerischen Rundfunk, es könne nicht vom «Gusto der Verantwortlichen» abhängen, ob Überprüfungen stattfänden oder nicht.

Die Sicherheit eines Gebäudes liegt bisher nach der Bauabahme allein in der Verantwortlichkeit des Betreibers. Bei Sonderbauten wie großen Hallen gibt es aber strenge Vorschriften für die Standsicherheit. Zusätzlich zur statischen Berechnung müsse ein staatlich anerkannter Ingenieur für Baustatik oder ein entsprechendes Amt die Statik prüfen, erläuterte das bayerische Innenministerium. Das sei Grundlage für die Baugenehmigung.

Die Belastungsgrenzen für Bauten regelt die DIN-Norm 1055. Auch die Schneelasten sind darin festgelegt. Deutschland ist dafür in verschiedene Schneelastzonen eingeteilt, die unter anderem die Höhe über dem Meeresspiegel berücksichtigen. Bad Reichenhall liegt in Schneezone 3 der vierteiligen Skala. Bei einer Ortshöhe von etwa 500 Metern müssen Dächer 125 Kilogramm pro Quadratmeter tragen können. Es gibt aber keine gesetzlichen Vorgaben, wie und wie oft ein Betreiber die Einhaltung derartiger Belastungsgrenzen messen muss.

In Bad Reichenhall muss die Staatsanwaltschaft Traunstein klären, ob es Versäumnisse der Verantwortlichen gab. Zuerst müsse aber die genaue Ursache der Katastrophe geklärt werden, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Volker Ziegler, am Donnerstag. «Wir ermitteln nicht gegen konkrete Personen, solange wir nicht wissen, was die Unglücksursache ist.» (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false