zum Hauptinhalt
Bäcker

© ddp

Banküberfall: Neuer Prozess gegen Dorfbäcker von Siegelsbach

Nach einem überraschenden Freispruch wird der Prozess um den Bankraub von Siegelsbach neu aufgerollt. Der ehemalige Dorfbäcker muss sich in dem Verfahren erneut wegen Mordes und räuberischer Erpressung verantworten. Der Angeklagte hüllt sich weiter in Schweigen.

Mehr als drei Jahre nach dem blutigen Bankraub von Siegelsbach hat heute die Neuauflage des Prozesses gegen den Dorfbäcker der 1700-Einwohner-Gemeinde begonnen. Der 49-Jährige muss sich diesmal vor dem Stuttgarter Landgericht wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und räuberischer Erpressung verantworten, nachdem er im ersten Verfahren in Heilbronn freigesprochen worden war. Der zweite Prozess begann mit juristischen Manövern: Die Verteidiger forderten zunächst eine Unterbrechung der Verhandlung und stellten anschließend Befangenheitsanträge gegen die Richter.

Dem geschiedenen Bäckermeister und Hobby-Jäger wird vorgeworfen, im Oktober 2004 unmaskiert die Sparkassenfiliale in seinem Heimatort Siegelsbach überfallen und dabei eine 65 Jahre alte Bankkundin mit zwei gezielten Kopfschüssen ermordet zu haben. Den damals 66-jährigen Ehemann der Frau soll er mit einem Schuss in den Nacken und einen 29-jährigen Bankangestellten mit wuchtigen Hieben auf den Kopf lebensgefährlich verletzt haben. Die Beute bei dem Bankraub belief sich auf rund 33.000 Euro.

Der Angeklagte schweigt

Der Staatsanwalt sprach von einem "ungezügelten Gewinnstreben" des Angeklagten, der "um jeden Preis" Bargeld an sich habe bringen wollen. Der Dorfbäcker hatte die Vorwürfe wiederum bei seiner Festnahme 2004 zurückgewiesen und sich seither in Schweigen gehüllt. Auch zum Auftakt des zweiten Prozesses machte er keine Angaben. Auf formale Fragen des Vorsitzenden Richters zu seinen Personalien verweigerte er die Antwort.

Im ersten Prozess war der Angeklagte im April 2006 trotz einiger belastender Indizien vom Landgericht Heilbronn überraschend freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den von Staatsanwaltschaft und Kripo massiv kritisierten Freispruch jedoch wieder auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung nach Stuttgart. Die Heilbronner Richter mussten sich von der obersten Instanz in Karlsruhe einige Vorwürfe bis zur Lebensfremdheit anhören. Der Freispruch sei "nicht plausibel", mehrere belastende Indizien seien gar übersehen worden, hieß es in der BGH-Entscheidung.

Geldbündel im Kühlschrank

Gegen den Dorfbäcker sprachen im ersten Verfahren unter anderem die Aussagen der beiden überlebenden Opfer. Geldbündel in seinem Kühlschrank, Blutspuren in seinem Fahrzeug und eine auffällige Bareinzahlung von 10.000 Euro auf sein Konto am Tattag sind weitere Indizien. Die Heilbronner Richter hatten jedoch der Aussage eines Landwirts Glauben geschenkt, der unmittelbar vor der Tat beobachtet haben will, wie der Bäcker ortsauswärts fuhr. Darauf stützte sich nahezu der gesamte Freispruch.

Seit der BGH-Entscheidung befindet sich der Bäcker erneut in Untersuchungshaft. Die 9. Strafkammer am Stuttgarter Landgericht muss den Fall nun von vorne aufrollen. Bis Mitte Januar 2008 sind insgesamt 18 Verhandlungstage vorgesehen, an denen noch mehr Zeugen vernommen werden sollen als im langwierigen ersten Prozess - insgesamt mehr als hundert.

Die Verteidiger forderten heute zunächst die Unterbrechung der Hauptverhandlung, um die Besetzung der Kammer überprüfen zu können. Nachdem ein Antrag auf ganztägige Unterbrechung abgelehnt wurde, lehnten die beiden Anwälte, darunter die "Vertrauensverteidigerin" des Angeklagten, den Vorsitzenden Richter und einen Beisitzer wegen Befangenheit ab. Über den Befangenheitsantrag, der unter anderem mit einer "unzulässigen Beschränkung" der Rechte des Angeklagten begründet wurde, muss eine andere Kammer entscheiden. (mit ddp)

Tanja Wolter[ddp]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false