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Panorama: Becker gegen Becker: Streit um Fernsehübertragung geht weiter

Fernsehübertragungen aus dem Gericht sollen nach Ansicht von Rechtspolitikern auch in Deutschland möglich sein. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, plädierte in "Bild" dafür, TV-Aufnahmen bei der Urteilsverkündung zuzulassen.

Fernsehübertragungen aus dem Gericht sollen nach Ansicht von Rechtspolitikern auch in Deutschland möglich sein. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, plädierte in "Bild" dafür, TV-Aufnahmen bei der Urteilsverkündung zuzulassen. Viele Prozesse seien nicht nur für die Beteiligten von Bedeutung, erklärte er.

Auch der Rechtsexperte der Grünen, Hans-Christian Ströbele, sprach sich für Fernsehaufnahmen im Gericht aus, wenn ein "überwiegendes öffentliches Interesse" gegeben sei. "Authentische Eindrücke vom Geschehen und von Aussagen vor Gericht erlauben der Bevölkerung ein eigenes Urteil", erklärte Ströbele. Er rechne damit, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung am 24. Januar über eine Klage des Privatsenders n-tv eine "zaghafte Öffnung der Gerichtssäle für Kamera und Mikrofon" zulassen werde.

In Deutschland gilt ein generelles gesetzliches Drehverbot während der Hauptverhandlung. Dagegen hat n-tv eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt, über die momentan verhandelt wird.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat seine Kritik an der Berichterstattung der privaten TV-Sender über den Gerichtsstreit zwischen Boris und Barbara Becker verschärft. Der DJV-Vorsitzende Siegfried Weischenberg bezeichnete am Montag im Sender "NDR4 Info" die TV-Übertragung aus dem Gerichtssaal in Miami/Florida als "illegal". Mehrere Privatsender berichteten am Montag live über den Beschluss des US-Gerichts, die Anhörung angesichts der Bemühungen um eine außergerichtliche Beilegung des Streits auf den 18. Januar zu vertagen. ARD und ZDF hatten bereits im Vorfeld unter Hinweis auf das Verbot von Filmaufnahmen in deutschen Gerichtssälen erklärt, man werde keine Live-Bilder von der Anhörung zeigen.

Nach Ansicht Weischenbergs ist es im Fall Becker unerheblich, ob das juristische Verfahren in den USA spielt. "Ganz entscheidend ist, wo etwas ausgestrahlt wird. Nehmen nehmen wir einmal ein Parallelbeispiel: Irgendwo auf der Welt würde Pornografie-Darstellung legalisiert. Dann wäre es sicherlich auch nicht zulässig, von dort direkt nach Deutschland mit Hilfe von deutschen Sendern zu übertragen."

Scharfe Angriffe richtete Weischenberg gegen RTL-Chefredakteur Hans Mahr, der dem DJV-Vorsitzenden am Freitag wegen seiner Kritik an dern TV-Sendern Zensur vorgeworfen hat. "Also hier scheinen mir allmählich ein paar Leute auch wirklich durchzuknallen."

Es gehe darum, insbesondere die Privatsphäre von Kindern zu achten und ethische Grundsätze zumindest innerhalb bestimmter Grenzen einzuhalten. Der Fall sei jedoch an eine Warnung an Prominente. "Wer sein Privatleben so verschachert wie Boris Becker, der kann offenbar gerade von den kommerziellen Medien sehr wenig Rücksicht erwarten".

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