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Beleidigung: A.C.A.B.-Zuruf: Strafe für Schüler

Ein Jugendlicher wurde zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt, weil er gezielt einem Polizisten die Abkürzung "A.C.A.B." zugerufen hatte. Das Akronym steht für "All Cops are Bastards".

Wer einem Polizisten die Buchstabenfolge "A.C.A.B." zuruft, kann wegen Beleidigung bestraft werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte am Dienstag die Verurteilung eines 18-Jährigen zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro. Der Krankenpflegeschüler hatte einem Polizeibeamten, der im baden-württembergischen Winnenden mit einer Unfallaufnahme beschäftigt war, aus einiger Entfernung laut "A.C.A.B." zugerufen. Die Abkürzung steht für die englischsprachige Parole "All Cops are Bastards".

Laut OLG wird "A.C.A.B." in Jugendsubkulturen und auch in der rechten Szene in diesem Sinne verwendet. Andere Deutungen seien im vorliegenden Fall auszuschließen.

Auf Meinungsfreiheit kann sich der Angeklagte nicht stützen

Die Bezeichnung eines einzelnen Polizeibeamten ("cop") als "bastard" sei sowohl in der englischen als auch in der deutschen Sprache ehrverletzend. Sie sei hier geäußert worden, ohne dass es dazu irgendeinen Anlass gegeben hätte. Auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit könne sich der Angeklagte nicht berufen.

Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Waiblingen und verwarf die Revision des Angeklagten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Das OLG wies allerdings darauf hin, dass die Strafbarkeit anders zu beurteilen sein könnte, wenn sich "A.C.A.B." zum Beispiel als Aufdruck eines T-Shirts und ohne nähere Bezeichnung "gegen eine nicht abgegrenzte Personenmehrheit von Polizeibeamten richtet". In diesen Fällen könne es sich um eine nicht ausreichend konkretisierbare und damit straflose "Kollektivbezeichnung" handeln. (fg/ddp)

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