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Beleidigungsprozess: Henryk M. Broder freigesprochen

Der Journalist Henryk M. Broder ist vom Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Ein Internetartikel Broders war einem Verleger und einem Autor ehrverletzend erschienen.

Berlin - Der 59-Jährige Broder war angeklagt, in einem Internetartikel ehrverletzende Äußerungen über den jüdischen Verleger Abraham Melzer sowie den Buchautor und KZ-Überlebenden Hajo Meyer gemacht zu haben. Die Äußerungen waren im Zusammenhang mit der Präsentation des israelkritischen Buches "Das Ende des Judentums" im Juli vergangenen Jahres gefallen.

Broder, der selbst Jude ist, hatte einen Artikel zu einem Medienbericht über die Lesung des Autors an der Universität Leipzig mit "Holo mit Hajo - Wie zwei Juden für die Leipziger den Hitler machen" überschrieben. Der 61 Jahre alte Verleger aus Neu-Isenburg hatte im Prozess ausgesagt, sich durch den "Vergleich mit Hitler" verletzt gefühlt zu haben.

Nach Überzeugung des Gerichts war es nicht Broders Absicht, den jüdischen Verleger mit der "Person Hitlers als Massenmörder" gleichzustellen. Der Journalist habe vielmehr in "sehr überspitzter Art und Weise" auf die nachfolgende Kritik an Melzer und Meyer aufmerksam machen wollen, hieß es im Urteil.

Richterin fragt, warum man sich so auseinandersetze

Die Richterin merkte jedoch an, dass es fraglich sei, ob man sich auf diesem Niveau auseinandersetzen müsse. Im strafrechtlichen Sinne würden Broders Äußerungen aber keine Beleidigung darstellen und seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es zur Begründung. Bereits in einem Zivilstreit hatte das Landgericht Frankfurt am Main die Artikelüberschrift von der Freiheit zur Meinungsäußerung gedeckt gesehen.

Broder sollte einem Strafbefehl zufolge 1500 Euro wegen Beleidigung zahlen. Weil der Journalist Widerspruch eingelegt hatte, war es zum Prozess gekommen. (tso/ddp)

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