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Berliner Prozess: Komawirt: Tod des 16-Jährigen war "Unglück"

Ein 27-jähriger Berliner Kneipier, der vor rund einem Jahr ein Wetttrinken mit einem 16-Jährigen anfing, will nicht mitverantwortlich am Tod des Jugendlichen sein. Es handele sich um einen bedauernswerten Unglücksfall, so der Wirt.

Der Berliner Prozess um den Tod eines Schülers nach übermäßigem Alkoholgenuss steht kurz vor dem Abschluss. Erstmals sagte nun der angeklagte Wirt aus. Die Staatsanwaltschaft weist ihm eine Mitverantwortung für das Wetttrinken im Februar vergangenen Jahres zu, in dessen Folge ein 16-Jähriger starb. Der Jugendliche hatte 45 Tequila getrunken und war dann ins Koma gefallen. Der beteiligte Wirt der Bar "Eye T" sprach am Montag nach Angaben von Prozessbeteiligten von einem bedauerlichen Unglücksfall.

Der Tatvorwurf gegen den 27 Jahre alten Kneipier lautet Körperverletzung mit Todesfolge. Vier Bekannte, die dem Wirt bei dem Wetttrinken zunächst nur Wasser serviert haben sollen, sind wegen Beihilfe zur Körperverletzung angeklagt. Nach Ansicht des Staatsanwalts Reinhard Albers war das Gelage sittenwidrig und lebensgefährlich.

Nach einer Verhandlungspause werden am Nachmittag die Plädoyers erwartet. Möglicherweise sollte noch am Montag das Urteil verkündet werden. Der Tod des Berliner Schülers hatte bundesweit Entsetzen und eine politische Debatte um Alkoholmissbrauch unter Kindern und Jugendlichen ausgelöst. (jvo/dpa)

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