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Bestechlichkeit: Haftstrafe für Jura-Professor

Doktortitel gegen Bares: Ein Jura-Professor muss drei Jahre in Haft, da er Juristen gegen Geld zu höheren akademischen Weihen verholfen hat. Eine weitere Anklage wurde eingestellt. Sie betraf die sexuellen Dienstleistungen einer Studentin.

Drei Jahre Haft für Bestechlichkeit in 68 Fällen: Der Hannoveraner Jura-Professor hatte Juristen gegen Geld zum Doktortitel verholfen, obwohl diese nicht die Voraussetzungen erfüllten. Der 53-Jährige legte vor dem Landgericht Hildesheim ein Geständnis ab. Für die Annahme der promotionswilligen Kandidaten kassierte der Professor 153.750 Euro von einer Wissenschafts-Beratungsgesellschaft. Diese hatte ihm die Kandidaten bundesweit vermittelt. Das Verfahren gegen den mitangeklagten 52 Jahre alten Chef des Instituts wurde abgetrennt und soll am nächsten Mittwoch fortgesetzt werden. Auch er ist wegen Bestechlichkeit angeklagt.

Eine "unselige Zusammenarbeit"

Der Jura-Professor verließ vorerst als freier Mann mit einem Lächeln den Gerichtssaal. Der Haftbefehl war aufgehoben worden, da keine Fluchtgefahr besteht. Nach Überzeugung des Vorsitzenden Richters Peter Peschka war der Professor in einer finanziellen Notlage und habe sich eine langfristige Erwerbsquelle sichern wollen. "Er wollte gerne das Geld haben - das war die Triebfeder, mit dem Institut zusammenzuarbeiten", sagte Peschka. Der Angeklagte habe aber gewusst, dass das problematisch ist.

Für die Annahme eines Doktoranden erhielt der Professor 2050 Euro von der Beratungsgesellschaft. Nach erfolgreichem Abschluss folgte eine zweite Rate in gleicher Höhe. Er habe einen Fehler gemacht, sagte der 53-Jährige vor Gericht und sprach von einer "unseligen Zusammenarbeit". Motiv seien Geldprobleme gewesen. Das Gericht hatte dem Angeklagten im Gegenzug für das Geständnis eine Strafe von maximal drei Jahren Haft in Aussicht gestellt.

Geldstrafe für "willige" Studentin

Der zweite Komplex in dem Verfahren war die Frage, ob der Professor Studentinnen gegen Sex begünstigt hatte. Diese Anklage wurde eingestellt. Eine ehemalige mitangeklagte Studentin hatte bereits eine Geldstrafe von 1800 Euro erhalten. Sie soll von dem Professor für sexuelle Dienste gute Noten und eine Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft erhalten haben.

Der 53-Jährige verliert seine Professur und seinen Beamtenstatuts. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, muss er ins Gefängnis. Ob er die Strafe im offenen Vollzug verbüßen kann, ist noch nicht klar. (ck/dpa)

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