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Doktortitel

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Bestechung: Doktortitel-Händler verurteilt

Mit jeweils 2000 Euro bestach er einen Universitäts-Professor, damit dieser leistungsschwache Studenten zur Promotion zuließ. Jetzt fällte das Gericht das Urteil gegen den Geschäftsführer einer angeblichen Wissenschaftsberatung.

Der Drahtzieher eines schwunghaften Handels mit Doktortiteln ist vom Landgericht Hildesheim zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der 52-jährige Geschäftsführer einer Wissenschaftsberatungsfirma einen Jura-Professor der Universität Hannover mit Geld bewog, anderen Juristen trotz schlechter Examensnoten den Weg zum Doktortitel zu ebnen. Verurteilt wurde der Geschäftsführer wegen schwerer gewerbsmäßiger Bestechung in 61 Fällen außerdem zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro Die Beratungsfirma muss zudem 150.000 Euro zahlen.

Laut Gericht zahlte der Geschäftsführer dem Professor zur Tarnung auf Konten seiner Ehefrau für jeden der angehenden Doktoranden rund 2000 Euro. Der Hochschullehrer hatte in dem Prozess bereits vor Monaten ein volles Geständnis abgelegt und wurde wegen Bestechlichkeit zu einer dreijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er hatte die Juristen zur Promotion zugelassen, obwohl diese die dafür notwendige Note "Voll Befriedigend" nicht vorweisen konnten. Die Verteidigung des Geschäftsführers kündigte Revision an. Weil das Verfahren weit überdurchschnittlich lang gedauert hat, werden sechs Monate der dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt. (fg/AFP)

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