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BGH: Urteil im Fall des kleinen Tim aufgehoben

Der Prozess um den gewaltsamen Tod des kleinen Tim aus Elmshorn muss noch einmal neu aufgerollt werden. Das mehrjährige Strafmaß erscheint dem Gericht zu hoch.

Karlsruhe - Eine Haftstrafe von 13 Jahren wegen Totschlags gegen den Ex-Freund von Tims Mutter ist womöglich zu hoch, entschied der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Gericht bestätigte einen Vorabbericht der "Elmshorner Nachrichten", wonach die Revision des 38-jährigen Angeklagten Oliver H. teilweise erfolgreich war.

Die obersten Richter gaben der Revision statt, weil der Zeitung zufolge bei der Strafzumessung womöglich Fehler passiert seien. Angesichts der Strafhöhe, die nur zwei Jahre unter dem Höchststrafmaß von 15 Jahren Haft liege, sei die Begründung für das Urteil nicht ausreichend genug. Dies gelte auch deshalb, weil bei der Festlegung der Strafhöhe Umstände herangezogen worden seien, die zweifelhaft erschienen. Ein Termin für die neue Verhandlung am Landgericht Itzehoe steht noch nicht fest.

Der Fall des zunächst spurlos verschwundenen Tim hatte im vergangenen Jahr bundesweit Aufsehen erregt. Es schien, als sei Tim unter mysteriösen Umständen aus seinem Kinderbett verschwunden. Nach sechs Tagen wurde die Leiche des Zweijährigen aber in einer Sporttasche auf einem Grundstück gefunden, auf dem Oliver H. gearbeitet hatte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der arbeitslose Bautischler den Zweijährigen im vergangenen November so schwer misshandelte, dass der Junge kurze Zeit später starb. Das Gericht verurteilte H. im März wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. (tso/AFP)

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