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Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD).

© dpa

Bombendrohung bei Party von Gerhard Schröder: Berliner Angeklagter bestreitet Anruf

2014 soll ein Mann von Berlin aus eine Bombendrohung abgegeben haben - die Geburtstagsfeier von Altkanzler Gerhard Schröder wurde evakuiert. Vor Gericht bestreitet der Angeklagte aus Berlin die Tat.

Nach einer Bombendrohung gegen eine Geburtstagsfeier von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) hat der mutmaßliche Täter vor Gericht den Anruf bestritten. Der angeklagte 38-Jährige räumte zum Prozessauftakt lediglich ein, dass von ihm Bekennermails stammten. Er habe die Behörden in die Irre führen und den eigentlichen Täter schützen wollen, gab er vor dem Amtsgericht Königsstein (Hessen) als Begründung an. Diesen kenne er aber nicht.

Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte soll am Abend des 12. Mai 2014 von einer Telefonzelle in Berlin aus im vornehmen Schlosshotel Kronberg anonym angerufen und mit einer Bombe gedroht haben. Dort feierte Schröder mit ranghohen Gästen seinen 70. Geburtstag nach. Das Hotel wurde evakuiert. Die Geburtstagsgesellschaft feierte in einem anderen Luxushotel weiter.

Der 38-jährige Berliner stellte sich selbst der Polizei. Ihm wird nun die Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten vorgeworfen. Er war unter anderem wegen einer Bombendrohung gegen das Polizeipräsidium Frankfurt 2011 verurteilt worden. Wann das Urteil im aktuellen Fall gesprochen wird, blieb zunächst offen. (dpa)

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