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Breivik-Prozess: Wie viel Aufmerksamkeit darf man einem Massenmörder geben?

Der Prozess über das Massaker von Utöya stellt an Gericht und Medien in Norwegen enorme Anforderungen. Die Aufmerksamkeit ist riesig, der Rechtsstaat steht auf dem Prüfstand.

Am Dienstag hat der Angeklagte Anders Behring Breivik im Osloer Gerichtssaal erstmals Stellung genommen zu seiner Tat. Am 22. Juli 2011 hatte er in Oslo und auf der Ferieninsel Utöya 77 Menschen getötet. Die Richter hatten vorab entschieden, dass – anders als zum Prozessauftakt – von Breiviks fünftägigem Auftritt vor Gericht keine Fernsehbilder oder Tonaufnahmen ausgestrahlt werden. Publikum im Saal war zugelassen und es gab eine Übertragung aus dem Gerichtssaal in die Pressezentren für Journalisten. Öffentlich übertragen werden dann erst wieder die Anhörung von Psychiatern und die Abschlussverhandlung mit dem Urteil.

Warum darf Breivik so lange reden?

Es ist ein Grund- und Menschenrecht, sich vor Gericht zu verteidigen. So hat auch Norwegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet, in der das Recht auf ein faires Verfahren festgehalten ist. Danach darf ein Angeklagter zudem Fragen an Zeugen stellen und Entlastungszeugen benennen und laden lassen. Ähnlich sieht es das deutsche Grundgesetz, das Angeklagten mit dem in Artikel 103 eingeräumten „Anspruch auf rechtliches Gehör“ zugleich das Recht auf eine eigene Stellungnahme sichert. Es leitet sich auch aus der Menschenwürde ab.

Breivik ist geständig – warum ist das Recht dann noch wichtig?

Aus Prinzip – und aus formalen Gründen. Auch Breivik macht für sich geltend, unschuldig im Sinne der Anklage zu sein. Erst mit einem rechtskräftigen Urteil nach erfolgter Hauptverhandlung werden die Vorwürfe gegen ihn bestätigt. Allein die öffentliche Hauptverhandlung mit der Beweisaufnahme bildet die Grundlage eines Urteils. Eine Verurteilung nur aufgrund der Aktenlage und früherer Aussagen wäre unzulässig.

Der Breivik-Prozess in Bildern

Woher kommt das Recht auf Gehör?

„Audiatur et altera pars“, wussten schon die Römer. In einem Streit muss auch der jeweilige Kontrahent seine Argumente vortragen können. Erste verfassungsrechtliche Begründungen finden sich in der Magna Charta von 1215, die dem Adel Freiheiten gegenüber dem englischen König garantierte. Ende des 18. Jahrhunderts wird das Recht in den USA und in Frankreich verbürgt. Auch der Anspruch, über Vorwürfe angemessen unterrichtet zu werden, gehört dazu. Frage- und Erklärungsrechte sollen dem Angeklagten eine effektive Verteidigung ermöglichen.

Wie weit kann ein Angeklagter bei seinen Einlassungen gehen?

Beleidigt ein Angeklagter die Opfer oder ihre Angehörigen oder ruft er zu neuen Straftaten auf, kann ihm das Wort entzogen werden. Dass jemand stunden- oder mitunter auch tagelang redet, ist allein kein Grund. Zwar erlaubt beispielsweise das deutsche Strafprozessrecht, allzu weitschweifige Erklärungen abzukürzen oder zu unterbinden. Richter machen davon aber zurückhaltend Gebrauch und ermahnen den Angeklagten meist nur, zur Sache zu kommen. Wegen der Bedeutung des Aussagerechts – auch im Hinblick auf eine mögliche Revision – lassen sie sie lieber reden.

Sind Breiviks Einlassungen für seine Verteidigung sinnvoll?

Die angeblichen Notwehrrechte sind herbeigeredet, es gab keinen Angriff – Breivik selbst war der Angreifer, gegen den man Notwehr hätte üben dürfen. Er gibt die Taten zu, rechtlich ist ihm mit seinen Pamphleten also nicht geholfen. Im Gegenteil – er möchte vermeiden, als psychisch Gestörter für schuldunfähig erklärt zu werden. Für dieses Ziel wäre es wohl besser gewesen, er schwiege. Grundsätzlich raten Verteidiger ihren Angeklagten zu schweigen, es sei denn, diese wollen gestehen, bereuen und auf diese Weise ihre Strafe mildern. Das wortreiche Bestreiten von Schuld wirft meist nur neue Fragen auf. Vermutlich wäre auch Breiviks Anwälten lieber, ihr Mandant hielte den Mund. Aber Breivik ist nicht der erste Fall, in dem ein Angeklagter seinen Anwälten entgleitet. Im Prozess um den Doppelmord von Krailling, der am Montag mit einem Schuldspruch zu Ende ging, war Ähnliches zu beobachten. Da hatte der aufgrund zahlreicher Beweise überführte Angeklagte in seinem Schlusswort den Ermittlern vorgeworfen, sie hätten Beweismittel manipuliert. Behauptungen „am Rande einer Straftat“, wie der Staatsanwalt sagte.

Welche Anforderungen stellt der Fall an die Medien?

Die Medien sollten nach Ansicht von Alexander Filipovic, Ethikwissenschaftler an der Universität Münster, vor allem sachlich und nüchtern berichten. Die einzige Möglichkeit, verantwortungsvoll zu berichten, sei, die Person Breivik und ihren Charakter aus dem Fokus zu nehmen. „Ich denke, dass man diese Dinge zurückfahren und möglichst trocken über das berichten sollte, was im Prozess zur Sprache kommt.“

Breivik nutze den Prozess, um seine politischen Auffassungen medienwirksam zu verbreiten, sagen nicht nur Medienkritiker. Ein schwieriger, ein harter Job also für die Hunderte von Journalisten, denen gerade am Dienstag – ohne Kameras im Gerichtssaal – die alleinige Rolle des Berichterstatters zukam. Auf der einen Seite steht das berechtigte Informationsbedürfnis und die Rekonstruktion der Tat, auf der anderen die Gefahr, einem Massenmörder eine große Bühne zu geben, seiner kruden PR-Strategie zu folgen. Denn Breivik selbst hatte in seinem Manifest geschrieben, seine Verhaftung markiere den Beginn der Propagandaphase. Und schon am ersten Prozesstag war Breivik anzumerken, wie sehr er sich vor den Kameras inszenieren wollte. Und so müssen sich die Medien den außergewöhnlichen Anforderungen stellen: Was hat Breivik im Gerichtssaal zu den Gräueltaten im Detail gesagt? Was fasst man zusammen? Was lässt man weg? Wo geht man ihm vielleicht auf den Leim?

Am Montagabend hatte das norwegische Fernsehen über das große Interesse von Medien aus aller Welt berichtet. Ausländische Journalisten, die vor dem Gerichtsgebäude standen, filmten, moderierten, wurden befragt. Natürlich sei es wichtig zu berichten, sagte ein Nicht-Norweger. Schließlich sei der Prozess, seien die Anschläge zuvor weltweit beachtet worden. Ob es Restriktionen gebe, was berichtet werden dürfe und was nicht? Nein, sagte der Mann, ich darf berichten, was ich will. Ein russischer Kollege sah das ähnlich. „Bei uns in Russland gibt es ständig terroristische Anschläge“, sagte er.

Wie geht Norwegen mit der Berichterstattung um?

Schon im Vorfeld wurde in Norwegen heftig darüber debattiert, wie die Medien, auch die inländischen, den Fall behandeln sollten. Anfang April beschwerte sich der Chef der Jugendorganisation der Sozialdemokraten, Eskil Pedersen, in seinem Blog, wie die große Zeitung „Aftenposten“ über die Überlebenden der Schießerei auf Utöya berichtet hatte. „Beachten Sie, dass einige im Gericht trauern“, schrieb das Presseteam des Osloer Gerichts in einer Mitteilung an die Journalisten. Konkreter wurden die überlebenden Kinder selbst. In einer Mitteilung über ihren Ombudsmann äußerten sie Wünsche an die Reporter: „Bitte vorstellen, bevor Fragen gestellt werden. Nachdenken, bevor gefragt wird. Kontakte nicht einfach ungefragt weiterreichen.“ Sie wandten sich auch an Fotografen und Redakteure. Bilder und Titelzeilen seien bitte vorsichtig und durchdacht zu verwenden. Titelseiten sei schwer auszuweichen. Einige Angehörige und Freunde der Opfer trugen im und vor dem Gericht an ihrer Kleidung Aufkleber mit den Worten „No interviews, please“ – keine Interviews, bitte.

Nach den Anschlägen vom 22. Juli hatten einige Zeitungsverkäufer die Blätter, die Breiviks Gesicht auf dem Titel zeigten, umgedreht. Manche Norweger wollen Breivik bis heute nicht sehen: Die Zeitung „Dagbladet“ ermöglicht den Lesern ihrer Online-Ausgabe, den ganzen Fall komplett auszublenden. Am Kopf der Seite hat sie einen Button mit der Bezeichnung „Forside uten 22. Juli-saken“ platziert, was so viel heißt wie „Titelseite ohne die Ereignisse vom 22. Juli“. Der Leser wird beim Anklicken auf eine alternative Startseite geführt, die auf jegliche Berichterstattung im Zusammenhang mit Breiviks Taten verzichtet. Andere norwegische Zeitungen titeln in diesen Tagen ohne Bilder des Attentäters. mit dpa

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