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Brust gegeben: Mutter von sexuellem Missbrauch freigesprochen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Mutter vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. Sie hatte es zugelassen, dass ihr sechsjähriger Sohn an ihrer Brust nuckelte, ohne dabei Muttermilch zu trinken.

Wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte, war die Frau vom Amtsgericht Leer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte es zugelassen, dass ihr sechsjähriger Sohn an ihrer Brust nuckelte, ohne dabei Muttermilch zu trinken.

Die Mutter habe ihrem Sohn dabei zärtlich die Hand um den Kopf gelegt und ihn nicht zurückgewiesen. Anschließend habe die neunjährige Nichte der Angeklagten auch an der Brust ihrer Tante gesaugt.

Nach ihrer Verurteilung vor dem Amtsgericht Leer war die Frau vor dem Landgericht Aurich in Berufung gegangen. Doch auch das Landgericht sah in dem Verhalten der Mutter einen strafbaren sexuellen Missbrauch.

Erst die Revision beim Oberlandesgericht Oldenburg führte zu einer Aufhebung der Verurteilung und zum Freispruch. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei das Geschehen zwischen Mutter, Sohn und Nichte in keiner Weise als sexualbezogen anzusehen. Schon mangels einer sexuellen Handlung komme eine Strafbarkeit der Mutter aus Rechtsgründen nicht in Betracht. ddp

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