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Laut einem Urteil des BGH müssen intime Aufnahmen nach Ende einer Liebesbeziehung gelöscht werden.

© dpa/Uli Deck

Bundesgerichtshof: Nach Liebes-Aus muss Ex-Partner intime Aufnahmen löschen

Urteil des BGH: Intime Fotos und Videos müssen nach dem Ende einer Beziehung auf Wunsch gelöscht werden. Ausgenommen sind Aufnahmen im "bekleideten Zustand".

Nach dem Ende einer Beziehung müssen intime Fotos oder Videos gelöscht werden, wenn der Ex-Partner dies verlangt. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nach der Klage einer Frau aus dem Rhein-Lahn-Kreis gegen ihren früheren Liebhaber (Urteil vom 13. Oktober, Az: VI ZR 271/14).

Der Mann ist Fotograf und hatte viele Sex-Fotos von seiner damaligen Freundin gemacht. In einigen Fällen hatte die Frau auch selbst auf den Auslöser gedrückt und dem Mann die Bilder überlassen. Die Frau wollte nun verhindern, dass ihr Ex die Fotos veröffentlicht.

Jetzt muss der Mann die Fotos und Videos löschen, wie der BGH entschied: Dass die Frau den Fotos damals zugestimmt habe, schließe einen „Widerruf des Einverständnisses für die Zukunft“ nicht aus. Fotos und Videos, die die Klägerin „in bekleidetem Zustand in Alltags- oder Urlaubssituationen zeigen“, darf der Ex-Partner dagegen behalten. (dpa)

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