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Kläger und Beklagte (l) stehen vor den Richtern (r) im Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Mittwoch in Leipzig (Sachsen). Verhandelt wird die Frage, ob Mitgliedern von Rockerclubs der Waffenschein entzogen werden darf.

© Peter Endig/dpa

Bundesverwaltungsgericht: Kein Vereinsverbot für Rockerbanden

Ihre Markenzeichen sind Motorräder, Kutten, martialische Symbole und oft auch Baseballschläger. Rocker aus den Straßen zu verdrängen ist einfacher, als ihre organisierte Kriminalität zu unterbinden.

Stiernackige und tätowierte Rocker, die aufeinander einprügeln und ganze Stadtteile in Angst und Schrecken versetzen: Bis vor wenigen Jahren war das ein wiederkehrendes Bild in deutschen Großstädten. Inzwischen hat der Staat den Kampf gegen Hells Angels, Mongols, Bandidos und Gremium MC aufgenommen und zumindest an der Oberfläche auch gewonnen. Gerade bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Praxis, Rockern wegen ihrer allgemeinen Unzuverlässigkeit auch legal erworbene Waffen und Waffenbesitzkarten wegzunehmen.

Beispiel Bremen: Die Stadt war über Jahre besonders betroffen und hat 2010 begonnen, verstärkt gegen Rocker vorzugehen. Dabei konnte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) aber oft genug nur auf Hilfskonstruktionen setzen. Das Vereinsrecht bot den Hebel, Hells Angels und Mongols zu verbieten, über das Baurecht konnte das Clubhaus abgerissen werden. Noch 2011 hatte es blutige Straßenschlachten zwischen den beiden Gruppen gegeben.
Was bleibt, ist die organisierte Kriminalität. „Allein das Vereinsverbot führt nicht dazu, dass sie aus dem Drogenhandel aussteigen“, sagte Mäurer bei einer Fachtagung am Donnerstag in Bremen. „Das sie im Dunkelfeld weitermachen, wissen wir.“ Es werde weiter intensiv ermittelt.

Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" stehen am 11.06.2012 in Bottrop beieinander.
Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" stehen am 11.06.2012 in Bottrop beieinander.

© Marius Becker/dpa

Inzwischen gebe es Rocker ohne Kutte und Strohmänner, die zum Beispiel die Geldwäsche zu illegalen Rockergeschäften erledigten, berichtete Rita Bley von der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Bremen. Innerhalb der Organisationen sei Gewalt an der Tagesordnung, es gebe Drohungen und Einschüchterungen. Niemand wage es, eine Anzeige nach einer Körperverletzung zu erstatten. Sie wisse das aus der Auswertung von Telefonüberwachungen von 57 Straftaten mit 21 Tätern. „Ich war erstaunt, was sich zeigt.“ Rockerkriminalität ist ein länderübergreifendes Phänomen.

So sei die holländische Gruppe Satudarah längst in Deutschland tätig, sagte der niederländische Kriminaldirektor Bert Westland, der seit 2012 beim Bundeskriminalamt tätig ist. „Wir sind hier, um voneinander zu lernen.“ Nur so könne die Polizei mit den Kriminellen Schritt halten. Nach Zahlen des BKA gibt es bundesweit etwa 9000 Rocker. Bei der Organisierten Kriminalität hatte 2013 jedes achte Verfahren einen Bezug zu Rockern. Der Kampf des Staates gegen Rockerclubs reicht schon weit zurück. Bereits 1983 verbot das Bundesinnenministerium die Hells Angels in Hamburg.

Die ersten Motorradrocker hatten sich in den USA organisiert: 1948 taten sich Kriegsveteranen in Kalifornien zu den Hells Angels zusammen, 1966 entstanden in Texas die Bandidos. Eine deutsche Gründung aus dem Jahr 1972 ist Gremium MC. (dpa)

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