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Kompaniechef

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Bundeswehr-Prozess: Kompaniechef: Habe nichts von obszönen Praktiken mitbekommen

Bei einer Feier von Offizieren auf einem Dachboden bei Saarbrücken ging es im September 2005 offenbar hoch her - inklusive der entwürdigenden Behandlung eines Unteroffiziers. Der frühere Kompaniechef will davon nichts mitbekommen haben - er habe sich an der Theke unterhalten.

Im Prozess um obszöne Aufnahmerituale bei einem Fallschirmjägerbataillon im Saarland hat der angeklagte ehemalige Kompaniechef die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten. Zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Zweibrücken gab er an, nichts von den Vorgängen während einer Unteroffiziersfeier im September 2005 mitbekommen zu haben. Auch danach habe er zunächst nichts von der Angelegenheit erfahren. Dagegen sagte der erste von insgesamt fast 20 Zeugen in dem Prozess, der Kompaniechef habe bei den Vorgängen vor der Bühne gestanden und alles mitbekommen.

Hintergrund des Falls ist eine Feier von Unteroffizieren auf einem Dachboden der Niederauerbach-Kaserne in Zweibrücken. Dabei soll ein Stabsfeldwebel einem Unteroffizier eine Dattel ins Gesäß gesteckt und anschließend mit einem Paddel auf das selbige geschlagen haben. Dem nun angeklagten 35-jährigen Hauptmann wirft die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang eine Pflichtverletzung als Vorgesetzter vor, weil er den Verdacht einer Straftat nicht gemeldet und untersucht habe.

Der Angeklagte gab an, bei der Feier zum Zeitpunkt der Vorgänge vermutlich an der Theke gestanden und in ein Gespräch verwickelt gewesen zu sein. Er sei lediglich über den offiziellen Teil der Feier informiert gewesen. Das "Paddeln" habe nicht dazugehört. Das Verfahren gegen den Stabsfeldwebel, dem entwürdigende Behandlung vorgeworfen wird, wurde inzwischen nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Dagegen hatte der Hauptmann der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße nicht zugestimmt. (jvo/ddp)

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