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Panorama: „Bunkermord“-Prozess: Richter bleiben bei Urteil Kurdische Angeklagte

zu 13 bis 15 Jahren Haft verurteilt

Bremen  (dpa). Im neu aufgerollten „Bunkermord“Prozess hat das Bremer Landgericht drei Männer wegen Totschlags zu Haftstrafen zwischen 13 und 15 Jahren verurteilt. Die Kurden hatten gestanden, 1999 ein kurdisches Liebespaar vor einem alten U-Boot-Bunker erstickt und erschlagen zu haben. Die Beziehung verstieß gegen Bräuche der kurdischen Gesellschaft. Auftraggeber war ein flüchtiger Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK.

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil aufgehoben, da eine Verurteilung wegen Mordes unterblieben war. Das Schwurgericht wertete die Taten aber auch im zweiten Anlauf nicht als Mord. Gegen zwei der Männer verhängte es gleiche Strafen wie beim ersten Prozess. Gegen einen Angeklagten verringerte sich das Strafmaß um zwei Jahre.

Verteidiger Rolf Bossi kündigte an, er werde „wegen schlimmer Widersprüche des Gerichts auf jeden Fall in die Revision gehen“. Staatsanwalt Uwe Picard hatte für alle drei Angeklagten wegen Mordes oder Totschlags in besonders schwerem Fall auf lebenslange Freiheitsstrafen plädiert.

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