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Die illegale Droge Cannabis dient auch als Medizin

© Reuters

Update

Cannabis-Urteil: Patienten dürfen Cannabis zur Eigentherapie selbst anbauen

In Ausnahmefällen ist es chronisch Kranken erlaubt, Cannabis zu Hause zu züchten. Die illegale Droge dient dann Therapiezwecken und hilft gegen Schmerzen. Fünf Schwerkranke hatten vor dem Kölner Verwaltungsgericht geklagt und jetzt Recht bekommen.

Chronisch kranke Patienten, denen außer der illegalen Droge Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft, dürfen diese nach einem wegweisenden Urteil in Ausnahmefällen zu Hause selbst zu Therapiezwecken anbauen. Das Kölner Verwaltungsgericht gab mit seinem Urteil am Dienstag den Klagen von fünf Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot statt.

Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter mehreren Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser. Zu den Voraussetzungen gehöre, dass der Patient austherapiert ist, es keine Behandlungsalternative für ihn zu Cannabis gibt und Apotheken-Cannabis unerschwinglich ist. Zwei Klagen wurden abgewiesen, drei waren erfolgreich. Die Kläger waren am Dienstag nicht anwesend, auch keine Vertreter des BfArM. Ob die Behörde in Berufung geht, war zunächst unklar.

Die Kläger hatten zwar alle die Erlaubnis, Cannabis-Blüten aus der Apotheke zu erwerben und zu konsumieren. Die Medizinalblüten können sie sich aber finanziell nicht leisten. Die Krankenkassen zahlen nicht. Eine andere Therapie hilft ihnen nicht gegen ihre Schmerzen. Deshalb wollen die Männer Cannabis in ihrer Wohnung anbauen. Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn stellen. Nur das Bundesinstitut kann eine Anbau-Genehmigung erteilen, bisher ist dies aber noch nie geschehen.

Die Anträge der fünf Kläger hatte das BfArM im Vorfeld negativ beschieden. Die gegen die Ablehnung gerichteten Klagen hatten nun vor dem Verwaltungsgericht in drei Fällen überwiegend Erfolg. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Eigenanbaus in jedem Fall "eingehend und individuell" zu prüfen seien.

Keine "generelle Freigabe" von Cannabis

Bei drei der fünf Kläger seien diese Voraussetzungen gegeben, befand das Gericht. Insbesondere könne beim Anbau in den Wohnungen der Kläger ein Zugriff Dritter auf die Cannabis-Pflanzen und -Produkte hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die genauen Modalitäten des Cannabis-Anbaus könnten durch Auflagen bestimmt werden. Zwei Klagen wies das Gericht allerdings ab. In dem einem Fall hielten die Richter einen gegen den Zugriff Unbefugter gesicherten Anbau aufgrund der Wohnsituation des Klägers nicht für möglich. Beim fünften Kläger ging die Kammer davon aus, dass er noch nicht alle zumutbaren Alternativen für die Behandlung seiner Krankheit ausgeschöpft habe.

Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung am 8. Juli darauf hingewiesen, dass es in den Verfahren nicht um eine "generelle Freigabe" von Cannabis gehe. Vielmehr müsse geklärt werden, ob "in besonders gelagerten Ausnahmefällen" ein Eigenanbau von Cannabis-Pflanzen und die Verarbeitung der Pflanzen zum therapeutisch erforderlichen Eigenkonsum zugelassen werden könne.

Politiker und Stiftung begrüßen Urteil

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele äußerte sich erfreut über das Urteil. „Es ist traurig, dass die Gerichte herangezogen werden müssen, weil der Gesetzgeber dazu den Mut bisher nicht aufgebracht hat“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte das Urteil, forderte aber zugleich „vernünftige Cannabis-Preise“ in den Apotheken und eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen. Die Hamburger Kanzlei, die einen der Kläger vertritt, sprach von einer „liberalen und patientenfreundlichen Entscheidung“. Es sei allerdings mit einer Berufung und letztlich einer Klärung beim Bundesverwaltungsgericht zu rechnen.

Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland. Lediglich rund 270 Menschen bundesweit hat das BfArM-Institut ausnahmsweise den Cannabis-Kauf und -Konsum aus der Apotheke gestattet - auch den fünf Klägern. Eine Eigenproduktion hält die Behörde für gesundheitlich riskant, unerwünschte Nebenwirkungen seien möglich. Außerdem seien die Wohnungen mangelhaft abgesichert, hatten BfArM-Vertreter zu Verfahrensbeginn vor zwei Wochen betont.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte im Juni ebenfalls entschieden, dass der Anbau zur Selbsttherapie im Einzelfall zulässig sei. Ein bedeutender Unterschied zum Kölner Urteil ist jedoch, dass das OVG die letzte Entscheidung über eine Genehmigung dennoch weiterhin beim BfArM sah.(dpa/AFP/TSP)

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