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Die öffentliche Prinzessin. Caroline von Monaco, hier beim diesjährigen Rosenball in Monte Carlo, kennt wenig Privatheit. Foto: AFP

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Caroline von Monaco: Die Schöne und die Paparazzi

Caroline von Monaco zieht wieder gegen deutsche Presse vor ein europäisches Gericht – „Bild“ klagt mit

Prinzessin Caroline war nicht nach Straßburg gekommen. Aber mit ihrem langjährigen Hamburger Haus- und Hofanwalt Matthias Prinz ließ sie einen Vertrauten sprechen, auf den etwas vom Glanz des Fürstenhauses fällt. Prinz hatte für seine Monegassin vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) 2004 ein Urteil erkämpft, das die Rechtsprechung zu den Persönlichkeitsrechten Prominenter revolutionierte. Dachte man zumindest. Jetzt steht der selbst halbprominente Anwalt am Mittwoch wieder für seine Mandantin vor Gericht und sagt: „Es hat sich nichts geändert“. Paparazzi folgten der fürstlichen Familie wie eh und je, sitzen auf Dächern und warten in Autos. Deutsche Illustrierte druckten, was ihre Jäger erbeuten könnten. Und die Justiz? Verschließe vor dem flagranten Menschenrechtsbruch die Augen.

Wieder hat sich der EGMR des Prinz-und Prinzessinnen-Falles angenommen, diesmal in großer Besetzung mit 17 Richtern aus 17 europäischen Nationen. Anders als 2004 urteilt nun die Große Kammer des Gerichts, und nicht nur das zeigt, dass es grundsätzlich wird, dass die Grenzen auch der Pressefreiheit hier zu Lande mehr und mehr von Europas Grenzen gezogen werden. Die Kammer verband den Fall zudem mit einer scheinbar konträren, doch womöglich heikleren Angelegenheit.

Denn die „Bild“ berichtete nur ein paar Wochen nach dem Caroline-Urteil über die Festnahme eines Fernsehschauspielers inmitten einer Festgesellschaft. Er hatte Kokain dabei, die Polizei ertappte ihn, als er im Promi-Zelt vom Klo kam. Er hatte zuvor schon eine Bewährungsstrafe kassiert, weil er sich aus Brasilien ein Kokainbriefchen schicken ließ. Die Staatsanwaltschaft gab Statements ab, der Fall ging durch die Presse, aber der Schauspieler, bekannt in einer Rolle als Polizeikommissar, ließ alle Medienberichte untersagen. Auch der Tagesspiegel fügte sich.

Das Caroline-Urteil hatte die Sinne geschärft in der Medienschlacht um die potentesten Aufmerksamkeitsgaranten, Adelige, Sportler, Fernsehstars. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Pressefreiheit stets hochgehalten, über die Wichtigen, Schönen und Reichen durfte auch Privates berichtet werden, selbst ihre Begleitpersonen – Kinder zum Beispiel – durften Schnappschussjäger vor die Linse nehmen. Der EGMR befand damals, dies gehe zu weit, Promis hätten auch in der Öffentlichkeit ein schützenswertes Privatleben. Berichte seien nur berichtenswert, wenn daraus politisch oder gesellschaftlich Diskussionswürdiges erwächst. Ein Spruch, der viel Kritik erfuhr. Verfassungsrichter stänkerten, Chefredakteure protestierten und der deutsche Kanzler samt seiner Justizministerin riet wider besseres Wissen, das Urteil nicht wichtig zu nehmen.

Doch man nahm es wichtig. So billigten die Gerichte dem Koks-Schauspieler zu, er sei ohnehin eher ein B-Prominenter, habe sich nie als Moral- oder Gesundheitsapostel aufgespielt und letztlich nur eine kleine private Verfehlung begangen. Die 0,23-Gramm-Portion bei der Festnahme brachte ihm zwar eine 18 000-Euro-Geldstrafe ein, doch nicht einmal darüber durfte namentlich berichtet werden, trotz öffentlichen Tatorts und öffentlichen Geständnisses vor Gericht. Umstände, über die der Anwalt des Springer-Verlages Ulrich Börger den Kopf schüttelt. „Eine Straftat kann keine Privatsache sein“, sagt er vor den Richtern. Gerichtsverhandlungen seien öffentlich, es könne nicht sein, dass sich hier ein Prominenter auf Anonymität beruft. Auch weshalb „Bild“ den Schauspieler mit Ingrimm aufs Korn nahm, macht Börger deutlich: Trotz der ersten Verurteilung habe er in Interviews den netten Patenonkel gegeben, der am liebsten zu Hause Tee trinke.

Selbst wenn die Richter die Klagen in einigen Wochen abweisen sollten – es ist gut möglich, dass sie die Kriterien aus dem ersten Caroline-Urteil nachjustieren. Ihre Nachfragen zielten mehr auf den „Bild“-Fall, sie wollten erklärt bekommen, weshalb eine deutsche Staatsanwaltschaft Pressekonferenzen macht, über die anschließend niemand berichten darf.

Ob es für Prinzessin Caroline viel zu gewinnen gibt, ist dagegen fraglich. Früher druckte man Fotos aus ihrem Urlaub, heute steht ein Text dazu, der die Bilder mit Sozialkritik oder gesellschaftspolitischer Reflexion auflädt. So umgehen manche Klatschblätter die neue Rechtsprechung. Auch im vorliegenden Fall geht es um einen Skiausflug, während der mittlerweile verstorbene Vater Rainier krank zu Hause lag. Zulässig, urteilten deutsche Richter, weil es um Status und Verhalten von Regierenden geht. Aus der Menschenrechtskonvention abzuleiten, Prominente dürften die Presse aus ihrem Privatleben verscheuchen, wie Anwalt Prinz es will, wird schwierig. So hilft auch ein neues Caroline-Urteil der Prinzessin womöglich wenig. Doch sie tat in jedem Fall Gutes: Journalisten müssen mehr nachdenken, wenn sie Klatsch abdrucken.

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