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Chronologie: Der Fall Lea-Sophie

Im Fall des verhungerten und verdursteten Mädchens Lea-Sophie sah die Stadt Schwerin zunächst keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten ihrer Behörden. Eine Chronologie der Ereignisse.

2. November 2006

: Erste Kontaktaufnahme eines Familienmitglieds mit dem Jugendamt. In einem Beratungsgespräch seien Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt worden (Kita-Platz, Beratungsstelle, Hilfen zur Erziehung). Die Beratungsangebote seien von den Eltern nicht in Anspruch genommen worden.

26. Juni 2007: Erneuter Kontakt eines Familienmitglieds mit dem Jugendamt. Ein Beratungsgespräch sei erfolgt.

12. November 2007: Anonymer Anruf aus der Nachbarschaft (14.25 Uhr): Man mache sich Sorgen um einen drei bis vier Wochen alten Säugling, er sei kaum draußen zu sehen. Die Mutter gehe nur abends mit dem Kind in der Babywiege und zwei Hunden spazieren. Das größere Kind (Lea- Sophie) scheine nicht mehr im Haushalt zu leben, sonst sei dort nichts bemerkt worden. Unmittelbar nach Eingang der Information seien zwei Mitarbeiter des Jugendamts vor Ort gewesen. Die Familie sei nicht angetroffen worden. Es sei eine Einladung für den Folgetag, 9.00 Uhr, hinterlassen worden.

13. November 2007: Die Eltern seien mit dem Säugling um 9.00 Uhr im Jugendamt erschienen. Es habe ein umfangreiches Gespräch mit den Eltern gegeben. Das Baby habe einen "gut versorgten Eindruck" gemacht. Im Verlaufe des Gesprächs sei nach dem Aufenthalt des größeren Kindes (Lea-Sophie) gefragt worden. Die Eltern hätten angegeben, dass sich dieses Kind bei Bekannten befinde. "Aus den Gesamtumständen ergab sich für den Sozialarbeiter kein Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung." Zudem sei mit dem Vermieter, der Schweriner Wohnungsbaugesellschaft, ein Telefonat geführt worden.

21. November 2007: Die Kriminalpolizei Schwerin habe um 7.45 Uhr angerufen und informiert, dass das fünfjährige Kind gestorben sei und dass der zwei Monate alte Säugling untergebracht werden müsse. Gegen 9.00 Uhr seien eine Mitarbeiterin des Kinder- und Jugendnotdienstes und der zuständige Mitarbeiter des Jugendamts vor Ort gewesen. Die Wohnung habe einen kindgerechten Eindruck gemacht: "Kinderzimmer liebevoll eingerichtet, genügend Essen im Haus." Der Säugling sei sofort einem Kinderarzt vorgestellt worden. Das Kind sei kerngesund und ohne Auffälligkeiten gewesen. Es sei in einer Bereitschaftspflegestelle untergebracht worden. (mit dpa)

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