zum Hauptinhalt

Computer: Datenschutzbeauftragter sagt im "Sasser"-Prozess aus

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Entwickler des Internetwurms "Sasser" hat heute ein Microsoft-Mitarbeiter ausgesagt. Er gab Auskunft über damalige Sicherheitslücken in den Betriebssystemen Windows XP und 2000.

Verden (06.07.2005, 14:35 Uhr) - Der Datenschutzbeauftragte des Softwareriesen erläuterte am Mittwoch vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden, wie sich die Internetwürmer «Sasser» und «Netsky» in die Computer einschleichen konnten, sagte Gerichtssprecherin Katharina Krützfeldt. Der mutmaßliche Erfinder der Schädlinge, ein 19-Jähriger aus Waffensen (Kreis Rotenburg/Wümme), steht seit Dienstag vor Gericht. Er hat gestanden, die Würmer programmiert und verbreitet zu haben.

«Sasser» hatte im Mai 2004 weltweit Computer zum unkontrollierten Absturz gebracht. «Netsky» attackierte per E-Mail fremde Rechner. Dateien sollen aber nicht zerstört worden sein. Laut Anklageschrift beläuft sich der Schaden auf 130.000 Euro. Experten gehen dennoch von einem Millionenschaden aus, da viele Firmen zeitweise nicht mehr arbeiten konnten. Bei der amerikanischen Fluglinie Delta Airlines fielen zahlreiche Flüge aus. Bei der Europäischen Kommission waren 1200 Rechner betroffen. In Deutschland musste die Postbank zeitweise im Schneckentempo arbeiten, da «Sasser» rund 300 000 Rechner heimsuchte. Auch 19 Stationen der britischen Küstenwache wurden vom Wurm lahm gelegt.

Der Computerfreak sitzt wegen Datenveränderung in acht Fällen, Computersabotage und Störung öffentlicher Betriebe auf der Anklagebank. Da er zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, findet das Verfahren nach dem Jugendstrafrecht ohne Öffentlichkeit statt. Als Strafe droht dem Angeklagten schlimmstenfalls fünf Jahre Gefängnis. Danach sieht es nach Expertenaussagen aber nicht aus. Vorstellbar seien Zuchtmittel wie Verwarnung, gemeinnützige Arbeit oder Jugendarrest, sagte Krützfeldt. Auch Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass die meisten Virenschreiber mit Bewährungsstrafen oder Sozialdiensten davon kommen. Mit einem Urteil wird am Donnerstag gerechnet.

Die ersten Zivilverfahren gegen den Angeklagten sind bereits abgeschlossen. Hier hätten sich die Beteiligten auf Zahlungen unter 1000 Euro geeinigt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Rotenburg/Wümme auf dpa-Anfrage. Weitere Schadenersatzforderungen sind derzeit weder beim Amtsgericht noch beim Landgericht anhängig. Allerdings können Geschädigte noch bis Ende 2007 ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. (tso)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false