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Darry

© dpa

Darry: Ein Fall für die Psychiatrie

Das Urteil ist gefällt: Die Mutter der fünf toten Kinder von Darry muss nicht ins Gefängnis. Sie hält an ihrem Wahnsystem fest - zum Schutz?

Auch wenn das Urteil später niemanden überraschen wird – in dem Augenblick, bevor der Richter spricht, springt Michael Kitzmuller auf. Mit beiden Händen stützt er sich auf dem Tisch ab, jede Faser seines Körpers angespannt. Sein Rücken ist gekrümmt, die Stirn in tiefe Falten gelegt, die schwarze Brille Richtung Nasenspitze gerutscht. Er öffnet den Mund, hält die Luft an, und im voll besetzten Saal 232 des Landgerichts Kiel scheint es, als stehe die Zeit still. Und dann geht es ganz schnell. Achteinhalb Monate nach dem Tod der fünf Kinder aus Darry in Schleswig-Holstein verkündet Richter Jörg Brommann das Urteil. Er braucht wenige Sekunden. Nüchtern und ruhig spricht er das aus, was Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage gefordert hatten: „Die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.“

Während Kitzmuller, der amerikanische Vater der drei jüngsten Söhne, sich setzt und langsam wieder fasst, nimmt seine Ehefrau die Entscheidung ohne sichtbare Regung entgegen, vermeidet jeden Blickkontakt. Steffi K. lässt die Schultern hängen und ihre braunen Haare ins Gesicht fallen. Wie ein Vorhang schirmen sie die Mutter von Justin (9), Jonas (8), Liam (6), Ronan (5) und Aidan (3) von der Außenwelt ab. Innerlich hat sich die 32-Jährige offenbar schon lange zurückgezogen, in eine Welt, die ein komplexes religiöses Wahnsystem bestimmt. Gefangen in einem Netz aus Halluzinationen, in denen Stimmen guter und böser Dämonen sie bedrohten, tötete Steffi K. am 4. Dezember 2007 ihre fünf Söhne. Erst betäubte sie sie mit Schmerz- und Schlafmitteln, erstickte sie schließlich mit Müllsäcken.

Eine Tat, die nicht nur das Dorf Darry in der ostholsteinischen Provinz erschütterte, sondern bundesweit Entsetzen auslöste. Eine Tat, die ohne Frage ein schrecklicher Schicksalsschlag sei, sagt Richter Jörg Brommann in seiner Urteilsbegründung. „Doch die eigentliche Tragik liegt im Motiv, sie geschah auf der Grundlage des Wunsches der Mutter, ihren Kindern damit etwas Gutes zu tun.“ Man könne dies psychiatrisch erklären, doch letztendlich nicht verstehen. Nach normalen Maßstäben sei nicht zu messen, was passiere, „wenn Realität und Wahn kollidieren“. „Und wenn das Verständnis für Recht und Unrecht nicht mehr vorhanden sind, kann diese Tat auch nicht bestraft werden.“ Der Vollzug wird laut Urteil nicht zur Bewährung ausgesetzt und muss regelmäßig überprüft werden. Richter Brommann sagt: „Das Wahnsystem ist trotz Behandlung intakt und stabil, es übt auch eine Schutzfunktion aus, um für Steffi K. den Tod ihrer Kinder zu legitimieren. Auch in Zukunft sei mit erheblichen rechtswidrigen Taten zu rechnen, die Mutter sei für die Allgemeinheit gefährlich. Nur einmal erlaubt sich Richter Brommann in seinem betont sachlich gehaltenen Vortrag eine persönliche Anmerkung: „Sollte ein Therapieerfolg eintreten und die Mutter erkennen, was sie ihren Kindern, den Vätern und sich selbst angetan hat – es ist ihr zu wünschen, dass sie unter dieser Erkenntnis nicht zerbricht.“

Michael Kitzmuller hat keine schützende Haut. Als der Richter die Chronologie des Dramas aufarbeitet, bricht die Anspannung wieder durch. Er hält sich die Ohren zu. Verlässt den Saal. „Noch einmal konnte ich das nicht hören“, wird er später sagen, „der Prozessauftakt war für mich der absolute Horror.“ Da hatte er erfahren, wie sehr die Jungen vor ihrem Tod gelitten hatten, sich mit Händen und Füßen gegen die Frau wehrten, die ihn nach Berlin zu einer Freundin geschickt hatte. Es war kein schmerzfreier Tod, wie Steffi K. ihn für ihre Kinder plante. Und ob er hätte verhindert werden können, bleibt auch nach Abschluss des Sicherungsverfahrens offen. Nach wie vor kritisiert Kitzmuller die Behörden im Kreis Plön sowie einen Psychiater, der die Mutter ambulant behandelt hat, für eine stationäre Unterbringung aber keine Handhabe sah. Ob und wie Kitzmuller gegen sie vorgehen will, wollte seine Anwältin nicht sagen: „Das muss mit Sorgfalt geprüft werden.“ Michael Kitzmuller sagt, „es ist tragisch, dass niemand meine Hilferufe gehört hat“. Es brauchte fünf tote Kinder, ein 150 Seiten starkes psychiatrisches Gutachten und einen quälenden Prozess, um Steffi K. in die Psychiatrie einzuweisen.

Steffi K. wird sich nicht mehr äußern an diesem Tag, am Ende reicht sie ihrem Verteidiger die Hand und versucht ein Lächeln. Michael Kitzmuller stellt sich draußen den Reportern, spricht in mehrere Kameras. Auf die Frage, wie er jetzt weiterlebe, sagt er: „Ich stehe auf, ich funktioniere, irgendwie. Aber ich habe schon lange aufgehört zu leben.“

Rieke Beckwermert

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