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Panorama: Das ist noch die Frage

Ungewöhnliche Thesen einiger Anwälte zum Bodensee-Unglück

Als „blanken Unsinn" hat ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz gestern Spekulationen über blinde Passagiere an Bord der im Juli vergangenen Jahres über dem Bodensee kollidierten Flugzeuge zurückgewiesen. Zwei Rechtsanwälte hatten zuvor als Vertreter der Angehörigen von 40 russischen Katastrophenopfern die These von Unbekannten, die nicht auf der Passagierliste standen, ins Spiel gebracht. Sie diente gestern in Berlin als spektakuläre Kulisse für die Bekanntgabe einer Schadenersatzforderung von über 100 Millionen US-Dollar.

Auch in Europa sind Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe keine Seltenheit mehr. So macht sich auch hier zunehmend der Theaterdonner breit, den man bisher nur von amerikanischen Rechtstreitigkeiten kannte. So stellte Michael W. Witti zur These von den blinden Passagieren schnell noch mögliche Zusammenhänge mit den Vorbereitungen zum Irak-Krieg in den Raum. In der Einladung zu seiner Pressekonferenz wurden die Fragen gestellt: „Sind beide Flugzeuge wegen des Irakkonfliktes unterwegs gewesen? Warum wurden Deutsche am Boden so unbürokratisch entschädigt? Wer sollte ruhig gestellt werden? Stellt die Ladung für die Bewohner am Boden eine Dauergefahr dar? Waren mehr Passagiere an Bord der Flugzeuge als gelistet?“

Nach Angaben seines Hamburger Mitstreiters Gerrit Wilmans ergeben die Akten der Konstanzer Staatsanwälte „eindeutige Hinweise" darauf, dass sich an Bord beider Maschinen insgesamt vier weitere Personen befanden. Der Berliner Anwalt Heiko van Schyndel, der die Angehörigen eines Passagiers und der russischen Crew vertritt, will sich an den Spekulationen seiner Kollegen „nicht beteiligen". Die Behauptungen würden „jeglicher Tatsachengrundlage entbehren", teilten Staatsanwaltschaft Konstanz und Polizeidirektion Tübingen in einer gemeinsamen Erklärung mit. Alle 71 Opfer seien identifiziert und man habe keine weiteren Leichen gefunden, sagte Jörg Schöneberg von der Bundesstelle für Fluguntersuchung (BFU). Bestätigt wird dagegen von den Ermittlern, dass zur Fracht Post verschiedener Botschaften gehörte, die auch Reisepässe enthielt. Deren Fund sei in den Akten vermerkt und könnte zu dem Fehlschluss leiten, es seien zusätzliche Passagiere an Bord gewesen.

Bei der Katastrophe am 1. Juli waren bei Überlingen ein Boeing-Frachter mit zwei Piloten und eine Tupolew der Bashkirian Airlines kollidiert. An Bord des russischen Jets befanden sich zwölf Besatzungsmitglieder und 57 Passagiere, darunter 45 Kinder auf dem Weg zum Spanien-Urlaub. Der verantwortliche Schweizer Fluglotse hatte den Kollisionskurs der beiden Maschinen erst eine knappe Minute vor dem Zusammenstoß bemerkt und die russischen Piloten zum sofortigen Sinkflug aufgefordert, während das bordeigene Kollisionswarngerät einen Steigflug verlangte. Die Opfer-Vertreter drohen mit einer Prozesslawine.

Rainer W. During

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