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Schaar

© dpa

Datenschutz: Ein prüfender Blick auf Google

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert ein Gesetz gegen Pläne, Hausansichten ins Internet zu stellen.

Keiner, der eine Straße oder ein normales Wohn- oder Geschäftshaus fotografiert, verstößt gegen das Datenschutzgesetz. Doch was ist mit dem Schutz privater Daten, wenn ganze Städte systematisch abgefilmt werden, um sie dann möglichst lückenlos und digital im Internet zu präsentieren?

Mitarbeiter der amerikanischen Internetfirma Google tun in Berlin, München und Frankfurt zurzeit genau dies und sammeln mit auf Autos montierten Spezialkameras Unmengen von Daten in Form von Filmen und Fotos: Privathäuser werden dabei genauso gefilmt wie Geschäftshäuser. Ganze Straßenzüge und Wohnviertel sollen so bald im Internet aus der Fußgängerperspektive „begehbar“ sein.

„Diese Bilder, die dann weltweit zum Abruf aus dem Internet zur Verfügung stehen, könnten mühelos mit Satellitenfotos, Adressdatenbanken und weiteren personenbezogenen Daten verknüpft werden“, sagte gestern der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in Berlin. Schaar warnte davor, dass auf diese Weise persönliche Lebensumstände ausgeleuchtet würden. Er befürchtet unter anderem, dass Kriminellen damit Tor und Tür geöffnet werde.

Schaar forderte eine gesetzliche Begrenzung für die Verwertung fotografierter Straßenzüge im Internet. „Geodaten sollten nur nach vorheriger Einwilligung des Betroffenen genutzt werden dürfen“, sagte Schaar am Mittwoch. Der Bundestag habe nun die Chance, diese Bedenken bei den ohnehin im Herbst anstehenden Beratungen über verbesserte Datenschutzregelungen zu berücksichtigen.

Der Suchmaschinen-Anbieter Google habe zwar versichert, er wolle alle persönlichen Daten wie Autokennzeichen oder Gesichter in seinem Online-Dienst „Street View“ (Straßenansicht) unkenntlich machen, aber was mit den bei Google gespeicherten Daten geschehe, sei völlig unklar. „Es besteht die Gefahr, dass diese in die Hände staatlicher Stellen oder Unternehmen im In- und Ausland gelangen“, so Schaar. Doch selbst, wenn personenbezogene Daten unkenntlich gemacht werden, gibt es laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten noch viele andere Gründe, wegen der umfassenden Einsicht in die Lebensräume anderer Menschen Bedenken zu haben. „Es wäre zum Beispiel denkbar, dass ein Handwerker den Zustand der abgebildeten Dächer, Zäune oder Mauern überprüft und dann den ahnungslosen Bewohnern einen Renovierungsvorschlag ins Haus schickt, oder dass ein Gärtner nach der Beschaffenheit der Gärten Ausschau hält, um seine Dienste anzubieten“, sagt Dietmar Müller, Pressesprecher der Bundesdienststelle für Datenschutz in Bonn.

„Banken könnten so künftig die Möglichkeit haben, die Bonität eines möglichen Kreditkunden danach zu bewerten, in welchem Stadtteil oder Straßenzug er wohnt“, kritisiert Müller.

Die Satellitenbilder, die jetzt auf dem Kartenangebot von „Google Maps“ zu sehen sind, sind hingegen zum Teil etliche Jahre alt und zeigen auch nur die Vogelperspektive – der Informationsgehalt ist bei weitem nicht so groß wie bei dem geplanten „Street View“-Projekt.

Da es gegen eine solche Sammlung öffentlich zugänglicher Informationen kein Rechtsmittel gibt, kann nur die Privatperson, die sich durch die Abbildung ihres Wohnhauses oder -Umfeldes im Internet in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt fühlt, auf zivilrechtlichem Wege die Veröffentlichung der sie betreffenden Informationen verhindern.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hofft nun darauf, dass der Bundestag nach der Sommerpause die vielen kritischen Punkte im Rahmen von Googles Großraumprojekt bei den ohnehin anstehenden Beratungen über verbesserte Datenschutzregelungen berücksichtigen wird.

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