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Meharit und ihr „Schatzilein“. Der einst einflussreiche Multimillionär Bruno Schubert hatte ein schwer durchschaubar verteiltes Vermögen.

© picture alliance / Bernd Kammerer

Der alte Mann und das Geld: Bierkönig Schubert und seine arme Witwe

Die junge Frau des alten Bierkönigs Schubert wähnte sich nach seinem Tod als Multimillionärin – was für ein Irrtum.

Er war Bierkönig, Multimillionär, ein berühmter Mäzen, ein hilfsbereiter Freund vieler Politiker. Und er war ein Lebemann, dieser Bruno Schubert. Jeder in Frankfurt am Main kannte den Namen des Besitzers der Henninger Brauerei. Nach seinem Tod vor einem Jahr kannte ihn fast jeder in Deutschland. Der bizarre Streit um das Erbe wurde damals in den Medien ausgebreitet. Dieser Streit treibt jetzt einem neuen Höhepunkt zu. Seine junge Witwe Meharit, 28 Jahre alt, die sich nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts vom November bislang als Alleinerbin des Vermögens fühlen konnte, hat jetzt zwei herbe Rückschläge hinnehmen müssen. Vor dem 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts scheiterten sie und ihre Anwälte bei dem Versuch, den von Amts wegen eingesetzten Nachlasspfleger abzusetzen, damit sie ihr Erbe antreten kann. Noch schwerer wiegt die zweite Nachricht. Der Nachlasspfleger hat jetzt „Nachlassinsolvenz“ angemeldet. Damit muss Meharit nicht nur um ihr Erbe, sondern auch um die Zuwendungen aus ihrer Ehe mit dem zuletzt 90-Jährigen fürchten, der sie 17 Monate vor seinem Tod geheiratet hatte.

Bei einer Nachlassinsolvenz können Schenkungen noch nach Jahren angefochten werden. Der Krieg um das Erbe des prominenten Frankfurters produziert bereits seit Monaten Schlagzeilen und treibt seltsame Blüten. Noch immer steht ein makabres Video im Web: Zu sehen ist da auf „Bild.de“ 48 Sekunden lang der im Sterben liegende „Bruno“. Mit dem 90-jährigen Greis, dem das Sprechen sichtlich schwerfällt, flirtet Gattin Meharit. Die attraktive Frau möchte „Schatzilein“ ein „bisschen schön machen“ und kündigt dem „Liebling“ den Besuch von Dr. H. an, der ihm „ein bisschen Flüssigkeit“ geben werde. Nach eigener Darstellung kämpft die junge Witwe mit der Veröffentlichung dieser Szenen, die angeblich am letzten Lebenstag ihres Manns aufgenommen wurden, um ihre Ehre. Sie will den Vorwurf entkräften, ihr Mann sei zuletzt wegen Flüssigkeitsmangels und unterlassener Hilfeleistung gestorben.

Medien hatten solche Vorwürfe aus dem „Tagebuch“ der ehemaligen Privatsekretärin des Mannes, Petra B., abgedruckt; danach haben Schuberts junge Frau und der gemeinsame Hausarzt den Sterbenden nicht mit ausreichend Flüssigkeit versorgt und ihm – entgegen seiner Verfügung im Patiententestament – eine Klinikeinweisung verweigert.

Diese Darstellung ist eine von vielen Variationen in diesem Krieg um das Millionenerbe. Die Geschichte um die junge attraktive Frau mit äthiopischen Wurzeln, die einen alten reichen Mann heiratet mit anschließender Schlammschlacht um das Erbe beflügelt schließlich die Fantasie. Nach Schuberts Tod verging zunächst kaum eine Woche, in der nicht eine der Streitparteien die Medien mit neuen Vorwürfen gegen die jeweiligen Konkurrenten versorgte. Mal packte der „Leibarzt“ aus oder die „junge Witwe“, mal sprach der uneheliche Sohn, der Schuberts Erbe für die gemeinnützige Stiftung reklamiert, die den renommierten „Bruno H. Schubert Preis“ für Leistungen im Umwelt- und Naturschutz vergibt.

„Generalkonsul“ Schubert war eine angesehene, aber auch schillernde Persönlichkeit. Er war Brauereierbe und machte sein Unternehmen in der Nachkriegszeit zu einem Marktführer. In seinen großzügigen Villen in Frankfurt und auf dem Bogensberglehen nahe Berchtesgaden gingen Prominente ein und aus. Bei ihm logierten Prinz Rainier von Monaco mit Fürstin Gracia ebenso wie Curd Jürgens, Ludwig Ehrhard und Gustav Heinemann, hier war der frühere Frankfurter Zoodirektor Bernhard Grzimek Stammgast und auch Schuberts langjähriger Freund Hans-Dietrich Genscher. Die Einladungen zum Lunch in seine Frankfurter Villa im Wendelsbergpark galten als Ritterschlag für die Aufnahme in die gute Frankfurter Gesellschaft. Ein Butler mit weißen Handschuhen servierte stets Champagner, man speiste in einer von Schubert ausgetüftelten Tischordnung. Bis zu 22 Personen konnten an der legendären Eichentafel Platz nehmen, umgeben von wertvollen Kunstwerken und Antiquitäten, aber auch von Kitsch und Nippes.

Schubert war wohl das, was man heute einen Netzwerker nennt. Er brachte Politiker und Staatsanwälte, Künstler und Wissenschaftler, Anwälte und Publizisten, Prominente und einfache Bürger an seinen Tisch. Oft habe er dabei ein Ziel verfolgt, berichtet sein Sohn Hanns P. Nerger, bis 2009 Chef der Berlin Tourismus Marketing GmbH: „Wenn er erfuhr, dass eine Klinik in Südamerika eine Herz-Lungenmaschine benötigte, dass gleichzeitig im Stadtkrankenhaus Höchst ein solches Gerät ausgemustert wurde, lud er Vertreter dieses Landes, der Klinikleitung und einer Airline zum Lunch. Beim Dessert war der Deal perfekt, einschließlich des kostenlosen Transports per Luftfracht“, schwärmt Nerger. Sein 1919 geborener Vater hatte nach dem Krieg die zerstörten Betriebsstätten wiederaufgebaut. Rechtzeitig vor dem Konzentrationsprozess in der BierBranche verkaufte er das Unternehmen und lebte fortan von dem dreistelligen Millionenbetrag, den er dabei erzielt hatte. Schubert selbst nennt den Lebensstil seiner Familie in seinem Testament „gehoben“. Dazu gehörten neben den gastfreundlichen Villen mit viel Personal allerdings stets auch amouröse Abenteuer, die er sich etwas kosten ließ. So wurde „Model Swetlana M., 29“ angeblich mit einem Porsche und einem Haus im Wert von 1,5 Millionen Euro versorgt. Sie war laut Klageschrift in einem der vielen Gerichtsverfahren von 2006 bis 2008 Schuberts „Favoritin“. Insgesamt habe der Herr und Lebemann im Laufe der Jahre einen zweistelligen Millionenbetrag mit schönen Frauen durchgebracht, konnte man zuletzt lesen. Schwerer als diese persönliche Schwäche für junge Frauen wiegen die übrigen Feststellungen, die der Nachlasspfleger machen musste.

Nach seinem umfangreichen Bericht hatte der Ehrenbürger offenbar Millionenbeträge an der Steuer vorbei ins Ausland geschafft. Wenige Monate vor seinem Tod hatte Schubert seine zweite Frau Meharit als Alleinerbin eingesetzt. Schuberts Sohn Hanns P. Nerger, Vorstand der von Schubert gegründeten Stiftung, reklamiert dagegen das Erbe für diese gemeinnützige Organisation. Er argumentiert, ein entsprechender, zuvor geschlossener Erbschaftsvertrag sei noch gültig. Bereits vor dem Vormundschaftsgericht hatte Nerger Erfolg. Vor einigen Tagen gab ihm auch der 20. Zivilsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts Recht. Damit scheiterte der noch von seinem Vater eingesetzte Testamentsvollstrecker Hubertus Kestler, der die Interessen der jungen Witwe vertritt. Es sei längst nicht ausgemacht, ob die Witwe tatsächlich Alleinerbin des Schubert‘schen Vermögens ist, so urteilte jetzt das OLG.

Nach der Bestellung eines Insolvenzverwalters müssen die Kontrahenten jetzt mit einer schärferen Gangart bei der Nachforschung nach dem verschachtelten Vermögen rechnen, denn ein Insolvenzverwalter hat mehr Durchgriffsrechte als ein Nachlasspfleger. Die Parteien werfen sich gegenseitig vor, Millionenbeträge auf die Seite geschafft zu haben, sie überziehen sich mit Anzeigen und weiteren Klagen und sprechen jeweils von „Rufmordkampagnen“. Ein Dutzend Rechtsanwälte, die Staatsanwaltschaft und inzwischen auch die Finanzverwaltung sind involviert. Wer am Ende Recht bekommt, die vom Sohn des Konsuls geführte Stiftung oder seine Witwe, ist ungewiss. Fest steht lediglich, dass das Erbe mit jedem Tag schrumpft. Die immensen Kosten für Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Gutachten zehren ebenso an den Rücklagen wie die Betriebsausgaben für das einstweilen unverkäufliche Juwel Bogensberglehen am Watzmann. Das allein schlägt monatlich mit Kosten von 25 000 Euro zu Buche. Deshalb zog jetzt der Nachlasspfleger die Reißleine und meldete Insolvenz an, obwohl er den Wert des Vermögens zunächst auf elf Millionen Euro taxiert hatte.

Völlig unkalkulierbar sind vor allem mögliche Forderungen des Finanzamtes für unversteuerte Auslandsgelder. Diese Recherchen könnten auch der angesehenen Stiftung noch zu schaffen machen, sagt der verhinderte Testamentsvollstrecker, Notar und Rechtsanwalt Kestler. Auch diese gemeinnützige Stiftung habe von unversteuerten Geldern aus dem Ausland profitiert; das sei mindestens dem Vorstand bekannt gewesen. „Die übrigen Honoratioren der Stiftung müssen das billigend in Kauf genommen haben oder mit Blindheit geschlagen gewesen sein“, sagt Kestler. In den Gremien der Stiftung sitzen ehemalige Bundesminister, Bundesrichter und andere prominente Persönlichkeiten. „Schwachsinn“ sagt zu diesen Vorwürfen Stiftungs-Vorstand Nerger; alle Zuwendungen seien korrekt verbucht und vom Finanzamt geprüft worden.

Der Erbfall des lebenslustigen Konsuls wird also weiter für Schlagzeilen sorgen. Auch das Video vom letzten Tag in seinem Leben bleibt im Netz. Sohn Hanns, der in Berlin lebt, hatte dagegen geklagt, weil „die Agonie“ seines Vaters „ohne jede Schamgrenze“ zur Schau gestellt werde. Das Frankfurter Landgericht nannte die Bilder zwar „befremdlich“, schenkte aber gleichzeitig der Darstellung der Witwe Glauben: Die Aufnahmen seien mit Einwilligung des Sterbenden aufgenommen worden, damit Meharit nach dessen Tod mögliche Vorwürfe gegen sie mit Bildmaterial entkräften könne.

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