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Panorama: Der kleine Bub und das Meer - Was wird aus Elian Gonzales?

Mit Kreidestiften malt der kleine Junge, was ihm widerfuhr. Ein Boot zeichnet er, und hohe Wellen.

Mit Kreidestiften malt der kleine Junge, was ihm widerfuhr. Ein Boot zeichnet er, und hohe Wellen. "Dann kam Wasser", sagt er nüchtern. Das war im November. Seine Mutter steckte ihn in einen aufgepumpten Autoschlauch. Fünfzig Stunden lang trieb Elian Gonzalez im Atlantik. Am 25., dem "Thanksgiving"-Feiertag, zogen ihn Fischer aus dem Meer. Seine Mutter war ertrunken.

Die Geschichte von der Flucht des heute sechsjährigen Elian und seiner Mutter aus Kuba kennt ganz Amerika, weil aus dem Jungen der Zankapfel in einem bizarren Mehrparteienstreit geworden ist. Es ist ein Zwist, der eskaliert. Die US-Einwanderungsbehörde INS hat im Januar entschieden, dass Elians Vater in Kuba nach dem Tod der Mutter die elterliche Fürsorge ausübt und damit über den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen kann. Und der Vater will, dass der Sohn nach Kuba zurückkehrt. Dagegen steht nicht Amerika, sondern die exilkubanische Gemeinde in Süd-Florida. Dort wohnt Elian bei seinem Großonkel Lazaro Gonzalez. Vergangenen Dienstag entschied ein Bundesrichter, dass der INS innerhalb seines Ermessensspielraums handelte, als er dem Vater das Sorgerecht zugestand.

Mit einem Doppelultimatum ist der INS vergangene Woche im Hause des Großonkels vorstellig geworden. Zunächst müsse die Familie ihren Widerspruch gegen das jüngste Urteil beschleunigt einlegen. Zweitens solle Lazaro Gonzalez sich verpflichten, den Jungen herauszugeben, falls die Berufungsinstanz das Urteil von vergangener Woche bestätigt. Unverhohlen formulierte der INS seine Drohung: "Andernfalls entfällt die Grundlage, auf der Elian im Zuge einer Ausnahmegenehmigung der Aufenthalt in den USA gestattet und seinem Großonkel das vorübergehende Sorgerecht eingeräumt wurde." Selbst einen Zeitpunkt benannte der INS: Donnerstagmorgen um neun.

"Wir sind schockiert über die Ultimaten und die Brachialmethoden des INS", sagt Familien-Anwalt Roger Bernstein. Dennoch versicherte die Familie am Montag, sie habe beide Forderungen erfüllt. Der Widerspruch wurde beim zuständigen Bundesberufungsgericht eingelegt; und die Verpflichtung zur eventuellen Herausgabe des Jungen wurde im Brief der Anwälte an den INS so formuliert: "Wir versichern, dass Lazaro Gonzalez allen Gesetzen der USA und des Bundesstaates Florida folgen wird." Nicht gut genug, rügte der INS. Am Dienstag trafen sich die Anwälte beider Seiten, um sich in Sachen Deeskalation zu versuchen. Was andernfalls droht, wird stündlich klarer.

Lazaro Gonzalez hat Elian am Montag bereits aus der Privatschule abgemeldet, wo er bisher unterrichtet wurde. Die Familie will sich einbunkern, um zu verhindern, dass Bundespolizisten am Donnerstag den Jungen von der Schulbank zerren. Vorübergehend soll er zu Hause unterrichtet werden. Die Rechtswege, die die Familie noch begehen kann, werden schmaler. Aus Atlanta war zu hören, am 8. Mai werde über den Widerspruch entschieden. Ob der INS so lange wartet, wenn die Familie sich vorher nicht zur Übergabe des Kindes im Fall der Fälle verpflichtet, ist fraglich. Dies wiederum ist Munition für die Exilkubaner. "Einem Flüchtling aus dem Kommunismus wird das Recht verwehrt, den Instanzenweg zu gehen! Glaubt denn jemand, Castro gibt den Jungen zurück, wenn er erst seinem Vater überstellt wird und Atlanta dann in seinem Sinn entscheidet?", fragen Lazaros Anwälte.

Die radikal-exilkubanische Organisation "Demokratiebewegung" hat begonnen, Freiwillige für einen "menschlichen Schutzschild" rund um das Haus in Miami anzuwerben. "Wir sind bereit, für die Rechte des Jungen zu sterben", sagt der Anführer der Gruppe. Fidel Castro höchstselbst beschied in Havanna: "Die bringen Elian lieber um, als ihn seinem Vater zurückzugeben."

Ein Mythos entsteht. Delfine hätten Elian auf hoher See gerettet. Der Junge gibt Fernsehinterviews. Alles wartet, bis er sagt: "Ich will in Amerika bleiben!" Jetzt ist im Spiegel seines Schlafzimmers auch noch die Jungfrau Maria erschienen. Heißt es.

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