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Panorama: Der Mörder war der Bäcker

Der Angeklagte saß da und schüttelte fortwährend den Kopf: Alfred B., Bäckermeister aus der baden-württembergischen Gemeinde Siegelsbach bei Heilbronn, wurde gestern vom Landgericht Stuttgart zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt, weil er am 7.

Der Angeklagte saß da und schüttelte fortwährend den Kopf: Alfred B., Bäckermeister aus der baden-württembergischen Gemeinde Siegelsbach bei Heilbronn, wurde gestern vom Landgericht Stuttgart zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt, weil er am 7. Oktober 2004 die Sparkasse in seinem Dorf überfallen und dabei eine Rentnerin erschossen hat. Ihr Ehemann und der junge Bankangestellte hatten ihre schweren Verletzungen überlebt und belasteten den Bäcker schwer.

Ohne Maskierung betrat damals ein Mann den Schalterraum, zwang den einzigen Bankangestellten zur Herausgabe von rund 30 000 Euro und schlug mehrmals auf den Kopf des Bankers ein, bis der tot zu sein schien. In diesem Moment betrat ein Rentnerehepaar die Filiale, das den Täter erkannte. Er erschoss die Frau und glaubte, auch den Rentner ermordet zu haben. Der aber überlebte schwer verletzt und sagte noch auf dem Weg ins Krankenhaus: „Der Bäcker war’s.“

Alfred B. war bis dahin ein unbescholtener Bürger, kaum jemand im Ort wusste, dass er hoch verschuldet war und offenbar kurz vor der Pleite stand.Viele Bürger hatten ihrem Dorfbäcker die Tat nicht zugetraut. Tatsächlich fanden die Ermittler in seiner Bäckerei aber Bündel von Bargeld. Auch die Tatwaffe war einmal im Besitz des leidenschaftlichen Jägers, nur hatte er sie offenbar vorsorglich als „verloren“ gemeldet. Sie ist bis heute nicht aufgetaucht. Dem Landgericht Heilbronn reichten die Indizien für eine Verurteilung nicht aus, es sprach den Angeklagten 2006 frei. Der Freispruch wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben; das Landgericht Stuttgart prüfte den Fall jetzt neu.

Weil der Bäcker hartnäckig schwieg und nicht einmal die Herkunft der bei ihm gefundenen Geldscheine erklären wollte, war das Schwurgericht auf die Bewertung der Indizien und Zeugenaussagen angewiesen. Richter Wolfgang Hahn verurteilte den Angeklagten zu lebenslanger Haft und stellte eine „besondere Schwere der Schuld “ fest, so dass auch nach 15 Jahren Haft keine vorzeitige Entlassung möglich ist. Seine Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert und will nun in Revision gehen, so dass der Fall wohl ein weiteres Mal vor Gericht verhandelt werden wird.

Philipp Maußhardt[Stuttgart]

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