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Panorama: Der Prozess gegen Bombenleger vom Dresdner Hauptbahnhof

Im Prozess gegen den Bombenleger vom Dresdner Hauptbahnhof ist am Freitag das Urteil gesprochen worden. Die Nachrichtenagentur dpa dokumentiert die wichtigsten Ereignisse:

6. Juni 2003:

Auf einem Bahnsteig des Dresdner Hauptbahnhofs werden am Freitagabend vor Pfingsten zwei herrenlose Koffer entdeckt. In einem wird nach näherer Untersuchung eine Bombe vermutet. Der Koffer wird nachts mittels Wasserkanone zerstört. Der Bahnhof bleibt bis Samstagmorgen gesperrt.

9. Juni 2003: Das Landeskriminalamt Sachsen teilt mit, dass der an einem Getränkeautomat abgestellte Koffer einen Sprengsatz enthielt. Dieser hätte bei einer Explosion viele Menschen verletzen oder töten können.

10. Juni 2003: In Dresden wird eine 16-köpfige Sonderkommission «Bahnhof» gebildet. Auf dem Kölner Hauptbahnhof wird ein herrenloses Gepäckstück entdeckt. Der Verkehr kommt wegen Bombenalarms mehrere Stunden zum Erliegen, bis Entwarnung gegeben werden kann.

13. Juni 2003: Das LKA bestätigt Zeitungsberichte aus den Vortagen, wonach der Koffer 1,6 Kilogramm hochexplosives TNT, elektrische Sprengzünder und mehr als 6 Kilogramm Schottersteine enthielt.

20. Juni 2003: Eine «Kaukasische Befreiungsfront Abu Achikoba» bekennt sich zu dem versuchten Bombenanschlag. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei den Bekennern um Trittbrettfahrer handelt.

21. September 2003: Der aus dem vogtländischen Ellefeld stammende Ulrich Vogel wird festgenommen. Ein Bekannter hat den entscheidenden Tipp gegeben. Eine DNA-Spur am Koffer überführt Vogel zusätzlich. In der Vernehmung gesteht der Mann, die Bombe gebaut und auf dem Bahnhof abgestellt zu haben. Er bestreitet jedoch, dass die Bombe scharf war.

24. Februar 2004: Die Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage wegen versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und versuchter schwerer räuberischer Erpressung.

15. März 2004: Nach einem Hinweis des Oberlandesgerichtes im Rahmen der Haftprüfung wird die Anklage um den Vorwurf des versuchten Mordes erweitert. Die Schwurgerichtskammer übernimmt den Fall.

2. Juni 2004: Der Prozess gegen Vogel beginnt vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Dresden.

1. Oktober 2004: Vogel gesteht vor Gericht den Bau der Bombe, behauptet aber, von einem Unbekannten dazu gezwungen worden zu sein.

3. Mai 2005: Staatsanwaltschaft und Nebenklage plädieren und fordern eine lebenslange Haftstrafe für Vogel.

13. Mai 2005: Statt des ursprünglich geplanten Plädoyers der Verteidigung gibt Vogel eine Erklärung ab. Er bezichtigt jenen Bekannten als Mittäter, der dem LKA den entscheidenden Tipp für seine Festnahme gegeben hatte.

11. Juli 2005: Zweites Plädoyer von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Es wird erneut eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

18. Juli 2005: Die Verteidigung plädiert auf sieben Jahre Haft.

29. Juli 2005: Ulrich Vogel wird vom Landgericht Dresden wegen mehrfachen versuchten Mordes und anderer Straftaten zu 12 Jahren Haft verurteilt. (tso)

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