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Panorama: Der Urenkel des Kaisers steht oft vor Gericht

Prinz Ernst August von Hannover möchte wieder die Justiz mit seinem Ansehen befassen. Am Wochenende kündigten die Rechtsanwälte des Prinzen an, er wolle rechtliche Schritte gegen die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) unternehmen.

Prinz Ernst August von Hannover möchte wieder die Justiz mit seinem Ansehen befassen. Am Wochenende kündigten die Rechtsanwälte des Prinzen an, er wolle rechtliche Schritte gegen die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) unternehmen. Diese hatte im SZ-Magazin Ernst August eine ganze Titelgeschichte gewidmet. Darin geht es um eine "Verdachtsdiagnose": Ernst August könnte an einer seltenen Stoffwechselkrankheit leiden, die ihn leicht reizbar und zum "Prügelkranken" machen könnte. In der Mitteilung der Anwälte des Prinzen wird der Bericht als falsch, diffamierend und herabsetzend zurückgewiesen. Prinz Ernst August habe mehrere Male Interviewwünsche der "SZ" abgelehnt. Die Anwälte werfen dem Blatt vor, darauf mit Methoden reagiert zu haben, wie sie sonst nur von totalitären Regimen angewandt würden.

Von der Schlagkraft des Prinzen berichtete die Presse bereits mehrfach: Im Januar 1998 hatte der Urenkel des letzten deutschen Kaisers einem Kameramann, von dem er sich belästigt sah, das Nasenbein gebrochen. Ein Gericht verurteilte den Adligen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 15 000 Mark. Am 14. Januar dieses Jahres hatte Ernst August während einer Auseinandersetzung einen Diskothekenbesitzer in Kenia krankenhausreif geschlagen.

Mehrmals stand Ernst August auch schon als Kläger vor Gericht. Nachdem eine Zeitschrift über die Scheidung der ersten Ehe des Prinzen berichtet und darin auch den Scheidungsgrund - Ehebruch seitens des Prinzen - genannt hatte, erklagte dieser die Unterlassung. Der Bundesgerichtshof hob später dieses Urteil wieder auf, da in der englischen Presse die Informationen vorab schon veröffentlicht worden waren.

Vor zwei Jahren konnte Ernst August sich ein Schmerzensgeld von 100 000 Mark von der Illustrierten "Bunte" erstreiten. Diese hatte gegen seinen Willen in 15 Ausgaben 25 Bilder des Prominenten abgedruckt. Zuletzt hatte Ernst August Erfolg mit der Forderung, eine Zigarettenfirma dürfe nicht mehr mit seinen Namen Produktwerbung betreiben. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts bestätigte in der vergangenen Woche eine dementsprechende einstweilige Verfügung. Auf den Werbeplakaten war eine zerknüllte Zigarettenpackung abgebildet. Darunter stand: "War das Ernst? Oder August?"

dae

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