zum Hauptinhalt

Panorama: Deutschland haftet für Schweizer Fehler

Das Konstanzer Landgericht hat in erster Instanz über das Flugzeugunglück von Überlingen entschieden

Dieses Urteil löste am Donnerstag große Überraschung aus. Deutschland muss für Fehler der Schweizer Flugaufsicht Skyguide haften, die vor vier Jahren zum Zusammenstoß einer russischen Passagiermaschine mit einem deutschen Frachtflugzeug über dem Bodensee geführt haben. Dies hat das Landgericht Konstanz gestern in erster Instanz entschieden. Der Vorsitzende Richter rechnet allerdings nach eigenen Worten fest damit, dass dieses erste Urteil im Zusammenhang mit der Flugzeugkatastrophe angefochten und vor einer höheren Instanz neu verhandelt wird. Das Urteil mutet kurios an, liegt die Schuld doch eindeutig bei den Schweizern.

Am 1. Juli 2002 waren eine Tupolew-Passagiermaschine der Bashkirian Airlines und eine Boeing 757 des Paketdienstes DHL bei Überlingen am Bodensee kollidiert. 71 Menschen starben, darunter vor allem Kinder und Jugendliche. Zuständig für die Luftraumüberwachung in dieser Region ist die Schweizer Skyguide, die von Zürich und Genf aus operiert. Zum Unglückszeitpunkt hatte nur ein Fluglotse im Skyguide-Flugsicherungsraum am Zürcher Flughafen gearbeitet und die Piloten viel zu spät gewarnt.

Die Entscheidung des Konstanzer Richters bezieht sich auf eine Klage der Bashkirian Airlines, die von der Bundesrepublik 2,6 Mio. Euro Schadensersatz für ihr Flugzeug verlangt. Außerdem soll Deutschland Ansprüche von Angehörigen übernehmen, die diese bei der Fluggesellschaft erhoben haben. Nach Meinung der russischen Anwälte, der sich der Richter anschloss, ist die Flugüberwachung eine hoheitliche Aufgabe des Staates, die nur mit einem völkerrechtlich verbindlichen Staatsvertrag abgetreten werden darf. Einen solchen Vertrag gibt es aber zwischen Deutschland und der Schweiz nicht. Sein Zustandekommen ist bislang unter anderem an unterschiedlichen Auffassungen über Anflugregelungen für den Zürcher Flughafen gescheitert, die zum Leidwesen der Bevölkerung oft über deutschem Boden stattfinden.

Beim Konstanzer Landgericht stehen nun noch zwei weitere Fälle im Zusammenhang mit der Flugzeugkatastrophe zur Entscheidung an: DHL und 19 Versicherer haben die Bundesrepublik auf 36 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Der Schweizer Versicherer Winterthur verlangt außerdem 2,5 Millionen von der russischen Fluggesellschaft. Neben der zivilrechtlichen Aufarbeitung kümmert sich die Staatsanwaltschaft in Konstanz um die strafrechtlichen Folgen: Voraussichtlich im nächsten Monat sollen Mitarbeiter der Skyguide wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden.

Auch nach dem Urteil des Konstanzer Gerichts dürften auf die Bundesrepublik keine wesentlich höheren Kosten für Entschädigungen zukommen. Davon jedenfalls geht der Luftrechtler Professor Elmar Giemulla aus. Selbst wenn Deutschland zunächst möglicherweise mehr Schadensersatzleistungen bezahlen müsse, bestehe im Innenverhältnis Anspruch auf Ersatz aus der Schweiz, sagte er dem Tagesspiegel. Ohnehin wird davon ausgegangen, dass die Bundesregierung gegen die Entscheidung bis vor den Bundesgerichtshof zieht.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wollte sich gestern nicht äußern. Man warte die schriftliche Urteilsbegründung ab, die dann von den Juristen geprüft werde, sagte ein Sprecher. Für Giemulla ist der Richterspruch unverständlich. Schließlich, so sagt der Jurist, sei den Schweizern die Überwachung des süddeutschen Luftraumes wegen des grenznahen Flughafens Zürich in ihrem eigenen Interesse zugestanden worden. Dazu wü rde es keines völkerrechtlichen Vertrages bedürfen. Hier greife ebenso wie bei Zollkontrollen oder grenzüberschreitenden Nachteilen bei der Verfolgung von Straftätern das Völkergewohnheitsrecht.

Daran, dass die Schweizer Flugsicherung Skyguide die Hauptverantwortung für die Kollision der beiden Jets trägt, lasse auch das Konstanzer Urteil keinen Zweifel. „Die Schweiz muss sich deutlicher zu ihrer Verantwortung bekennen“, forderte Giemulla.

Bereits 2003 war zur unbürokratischen Abwicklung des Schadensersatzes ein Entschädigungspool gebildet worden. Er wird von der staatlichen Flugsicherung Skyguide sowie deren Versicherung getragen. Deutschland und die Schweiz beteiligten sich mit einem Betrag von jeweils zehn Millionen US-Dollar. 2004 unterzeichneten die Familien der beiden getöteten DHL-Piloten Entschädigungsvereinbarungen. Mit den deutschen Anwälten der Angehörigen von 38 russischen Opfern der Flugzeugkatastrophe wurden bis Oktober 2005 in fünf Vergleichen gütliche Einigungen erzielt. Danach wurden dem Vernehmen nach pro Opfer rund 150 000 Dollar gezahlt. Das Verfahren um die Entschädigung der Hinterbliebenen der 31 restlichen Opfer dauert an. Sie werden von amerikanischen Anwälten vertreten, die wesentlich höhere Beträge fordern.

Das Urteil des Konstanzer Landgerichts zur Kontrolle des deutschen Luftraums hat nach Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) zunächst keine Auswirkungen auf den Luftverkehr.

Ohne eine Änderung der Zuständigkeiten durch den Bund werde die bisherige Praxis fortgesetzt, sagte eine Sprecherin am Donnerstag in Langen bei Frankfurt.

Die Gewerkschaft der Flugsicherung begrüßte das Urteil als einen Dämpfer für die geplante Liberalisierung des Luftverkehrs. Die Überwachung des Luftraums eigne sich nicht für einen Wettbewerb, der vor allem die Kosten drücken wolle, sagte Sprecher Marek Kluzniak.

Der Bund will die Deutsche Flugsicherung privatisieren, auch die EU strebt eine europaweite Öffnung des Marktes an.

Jan Dirk Herbermann u. Rainer W. During

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false