zum Hauptinhalt

Diskriminierung: Schmerzensgeld für lesbische Schwedin

Eine Hundezüchterin ist wegen Diskriminierung verurteilt worden. Sie wollte einer lesbischen Schwedin keinen Welpen verkaufen - aus Sorge um den Hund.

Umgerechnet 2100 Euro muss die Hundezüchterin aus Värmdö bei Stockholm an die Schwedin zahlen. Der Grund: Die Hundezüchterin verweigerte der Frau den Hundekauf, weil diese mit einer Frau zusammenlebt. In den Augen der Züchterin ist das kein passendes Umfeld für die Hundehaltung.

Erniedrigende Abweisung

Die Abgewiesene erstattete Anzeige beim Ombudsmann Hans Ytterberg. Er ist für sexuell bedingte Diskriminierung zuständig und brachte den Fall vor Gericht. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil aus erster Instanz. Ytterberg begrüßte das Urteil wegen der "erniedrigenden Weise, in der die Züchterin die klagende Frau abgewiesen hat." (tbe/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false