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Martin N. muss lebenslang in Haft.

© dpa

Update

Dreifacher Kindermörder Martin N.: Lebenslange Haft für den "Maskenmann"

Der als "Maskenmann" bekannte Kindsmörder Martin N. ist zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt werden.

Ganz zum Schluss wendet sich der Vorsitzende Richter noch einmal direkt an den Angeklagten. „Herr N.“, sagt Richter Berend Appelkamp: „Ihnen steht ein langer, neuer Weg im Leben bevor.“ Doch in diesem Rechtsstaat gelte, „dass immer auch die Hoffnung bleibt“. Martin N. schaut den Richter an. Es ist einer der wenigen Momente, in denen er in diesem Prozess überhaupt jemanden direkt anschaut.

Das Landgericht Stade hat den sogenannten Maskenmann Martin N. wegen dreifachen Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich erkannte die Kammer am Montag die besondere Schwere der Schuld und ordnete eine Sicherungsverwahrung an. Der 41-Jährige kann somit nicht vorzeitig nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.

Martin N. hat die Schreckensfigur des Schwarzen Mannes zum Leben erweckt. Es gibt da dieses Kinderspiel. „Wer hat Angst vorm schwarzen Mann?“, ruft ein Kind. „Niemand!“, antworten die anderen. „Und wenn er kommt?“ „Dann laufen wir davon!“ Dann wird gerannt. Zumeist unter großem Gejohle. Vielleicht liegt es auch an diesem Spiel, dass die Erzählungen mancher Opfer vom schwarzen Mann als Albträume abgetan wurden. Doch dieser Albtraum war real.

Mindestens zehn Jahre lang hat Martin N. sich in Zeltlagern, Schullandheimen und Wohnhäusern in Norddeutschland mit schwarzer Sturmmaske über dem Gesicht an die Betten schlafender Jungen geschlichen und sich an ihnen vergangen. Gegenüber dem psychiatrischen Gutachter hat der gebürtige Bremer von rund 50 Missbrauchstaten gesprochen. Doch zahlreiche Taten sind verjährt, einige ihm nicht mehr nachzuweisen. Martin N. trifft die volle Härte des Gesetzes, weil das Gericht eine „besonders hohe Rückfallgefahr“ sieht. N. ist sexuell auf Jungen ausgerichtet, er ist pädophil. Der forensische Psychiater, Norbert Nedopil aus München, hatte außerdem festgestellt, dass N. zwar nicht an einer Persönlichkeitsstörung leidet, aber ein selbstunsicherer, zwanghafter Mensch mit großer Verdrängungskraft und mangelnder Empathie ist. Therapieren lässt sich dies nach heutiger Erkenntnis schwer. Das Gericht hält Martin N. für eine tickende Zeitbombe, vor der die Gesellschaft auf Dauer geschützt werden muss.

Martin N. sitzt da, wie er immer dagesessen hat: Hände unterm Tisch gefaltet, der Blick schräg nach vorne ins Leere gerichtet. Sein Vollbart ist seit Beginn des Prozesses immer zotteliger geworden. Was Martin N. wirklich von dem Prozess mitbekommen hat, blieb lange unklar. Bekam er mit, wie Gutachter und Nebenklägern darüber diskutieren, ob er die toten Kinder sofort im Sand vergraben hat oder noch etwas anderes mit den Leichen anstellte? Sah er den achtjährigen Dennis R. vor sich, als der Richter die Heimtücke beschrieb, dass das Kind auf dem Boden spielte, als N. ihm von hinten die Hände um den Hals legte und zudrückte?

Dass Martin N. den ganzen Prozess aufmerksam verfolgt hat, wird erst klar, als er am letzten Verhandlungstag vor dem Urteil plötzlich zu sprechen beginnt. Er geht auf alle Vorwürfe ein. Auch auf den Vorwurf, er verheimliche weitere schwere Straftaten. Martin N. spricht die beiden ungeklärten Morde an Jungen in den Niederlanden und Frankreich an. „Für diese Fälle bin ich nicht verantwortlich.“ Er ruft es fast in den Saal. Und er weint. Er hoffe, im Gefängnis sein Leben therapeutisch aufarbeiten zu können. Die einzige Hoffnung, die ihm bleibe, sei, „als veränderter Mensch irgendwann einen Neuanfang starten zu können“, sagt er damals.

Der Vorsitzende Richter glaubt den Tränen des „Maskenmannes“ nicht. Appelkamp spricht von „verbalisierter Reue“. Er scheint nicht davon überzeugt zu sein, dass Martin N. wirklich bereut, was er getan hat, sondern doch wieder nur sich selbst bemitleidet, wie es nach Erkenntnis des psychiatrischen Gutachters seiner Persönlichkeit entspricht.

Martin W., der heute 27 Jahre alt wird und den der "Maskenmann" zu Hause in seinem Bett missbraucht hat, als er zehn Jahre alt war, ist nach dem Urteil sichtlich erleichtert. Seine Mutter und seine Schwester sind an diesem Tag mit im Saal. „Es fühlt sich an, als ob ein riesiger Felsbrocken von mir gerollt ist“, sagt die Mutter. Ihr Sohn leidet seit dem Übergriff unter Schlafstörungen und Depression. Nun lächelt er.

Das Gericht spricht Michael R., Babette K. und Martin W. Schmerzensgeld zu: 10.000, 15.000 und 7500 Euro plus Zinsen für zwei tote Kinder beziehungsweise für Jahre des Leidens nach sexuellem Missbrauch. Familie J. hatte auf eine Schmerzensgeldforderung verzichtet.

Die Verteidiger Christian Esche und Ralph Wichmann wollen das Urteil nicht kommentieren. „Wir stehen noch unter dem Eindruck des Urteils“, wimmelt Esche die Presse ab. Er ist sichtlich unzufrieden mit der Entscheidung.

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