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Die Waldschlößchenbrücke in Dresden (Sachsen), aufgenommen am 12.07.2016.

© dpa

Dresden: Bau der Waldschlößchenbrücke teilweise rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss zur umstrittenen Waldschlößchenbrücke für rechtswidrig erklärt, die Brücke bleibt aber stehen.

Das juristische Tauziehen um die Dresdner Waldschlößchenbrücke ist vorerst beendet. Das umstrittene Bauwerk darf stehen bleiben, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Freitag in Leipzig (Aktenzeichen: 9 C 3.16). Zwar stellten die Richter fest, dass der zugrundeliegende Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig war, machten aber auch klar, dass die Behörden nachbessern können. Damit ging eine Klage der Grünen Liga Sachsen ins Leere, die den Beschluss in Gänze kippen und für nicht vollziehbar erklärt haben wollte.

Die Leipziger Richter ordneten an, dass für das Baugebiet in der Landschaft des berühmten Elbpanoramas eine Verträglichkeitsprüfung nach den strengen europäischen FFH-Richtlinien nachgeholt werden muss. Dabei werde festzustellen sein, ob durch die Brücke eine Verschlechterung für die dort lebenden Arten verursacht wurde. Allerdings müssten nicht nur die negativen Auswirkungen untersucht werden, auch sich ergebende positive Aspekte müssten berücksichtigt werden. Zudem seien die möglichen Auswirkungen alternativer Lösungen wie etwa einem Tunnel zu beachten.

Das Tauziehen wird weitergehen

Um die Brücke hatte es jahrelang Streit gegeben. Einerseits hatten sich die Dresdner in einem Bürgerentscheid mehrheitlich für den Bau der Elbquerung ausgesprochen, anderseits gab es Massenproteste. Anträge auf einen Baustopp scheiterten mehrfach, Gerichte wiesen die Klagen von Brückengegnern reihenweise zurück. 2009 wurde dem Dresdner Elbtal der Welterbetitel der Unesco aberkannt, weil die Waldschlößchenbrücke das Landschaftsbild „dramatisch“ verändere.

Die Bundesverwaltungsrichter legten keine Fristen fest, innerhalb derer die Nachprüfungen erfolgen müssen. Zugleich stellten sie fest, dass die Frage, ob die Brücke weiter genutzt werden dürfe, nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei. „Die Dresdner behalten ihre Brücke“, so Uwe Dewald, der bei der Landesdirektion Sachsen in Dresden für die Planfeststellungen verantwortlich ist.

Wenn der mit den Ergebnissen der Nachprüfungen ergänzte Planfeststellungsbeschluss vorliegt, könnten Naturschützer und Umweltverbände erneut versuchen, ihn zu Fall zu bringen. Dann müssten sie wieder vor dem Verwaltungsgericht in Dresden klagen. Ein neuer jahrelanger Schlagabtausch ist also nicht ganz ausgeschlossen. (dpa)

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